zum Hauptinhalt

Berlin: Sünde im Sex-Shop

Frommer Räuber kam mit Bewährungsstrafe davon

Auf die Beute kam es dem Räuber angeblich gar nicht an. Der fromme Ralf J. will einen Sex-Shop überfallen haben, um etwas loszuwerden: Das Gefühl, dass seine Gutmütigkeit ständig ausgenutzt wird. „Jetzt ist Schluss“, dachte sich der 34-Jährige. „Jetzt mache ich einmal etwas und tue jemandem weh.“ Dass er eines Nachts mit einem Messer in der Hand sündigte, brachte ihn gestern wegen schweren Raubes vor das Berliner Landgericht.

Den Sex-Shop in Wedding nannte der Angeklagte nicht beim Namen. Für ihn sind es nur „Räumlichkeiten“, von denen er sich distanzieren will. Früher, als er noch nicht zu den Zeugen Jehovas gehörte, habe er diese „Räumlichkeiten“ besucht. Als er im Oktober letzten Jahres vergeblich auf eine Frau wartete, die er per Kontaktanzeige kennen gelernt hatte, habe er wieder zum Alkohol gegriffen. „Es war eine Kurzschlussreaktion, dass ich das Messer einsteckte“, meinte J. Die Idee von dem Überfall sei ihm aber erst in den „Räumlichkeiten“ gekommen.

In dem Sex-Shop war er zunächst ein ganz normaler Kunde. Er kaufte eine Kinokarte und sah sich einen Streifen an. Dann war ihm nach Zweisamkeit. „Er fragte, ob er hier eine Frau haben könnte“, sagte der Kassierer als Zeuge. Ralf J. bekam eine Telefonnummer. Kurze darauf erschien er wieder am Tresen. Der Zeuge: „Er zog ein langes Messer und verlangte die Kasse.“ Mit 160 Euro verschwand der Räuber. Vor Gericht sprach J. immer wieder von einem „Vollrausch“. Er könne sich an die Tat gar nicht erinnern. „Aber ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich es gewesen sein muss.“ Die Tat sei für seine Religionsgemeinschaft eine „große Schande“.

Zwei Tage später ging der Sünder freiwillig zum Alkoholentzug. „Der Schritt war überfällig“, meinte der Angeklagte. Er habe immer wieder aus verschmähter Liebe zur Flasche gegriffen, oder weil ihn falsche Freunde dazu „verführt“ hätten. Eine Gutachterin sagte, Ralf J. habe das Gefühl, Frauen meinen es nicht ernst mit ihm. Er sei ein „Quartalstrinker“ gewesen und habe deshalb vor knapp zwei Jahren auch seine Arbeit als Schlosser verloren. „Dabei ist er ein Mensch, der versucht, überkorrekt zu sein.“

Die Version von einem „Filmriss“ nahmen die Richter dem Angeklagten zwar nicht ab. Aber sie gingen von verminderter Schuldfähigkeit auf Grund von Alkohol aus und hielten J. zu Gute, dass er den 56-jährigen Angestellten nicht verletzt hat. Der angeblich zu Gutmütige bekam noch eine Chance und wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false