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Sürücü-Sohn: Sorgerecht für Familie Sürücü unwahrscheinlich

Berlins Justizsenatorin Karin Schubert und die Berliner Rechtsanwaltskammer rechnen nicht damit, dass die Familie der ermordeten Deutsch-Türkin Hatun Sürücü das Sorgerecht für deren Sohn erhält.

Berlin - Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) sagte im Fernsehsender N24, das Familiengericht müsse sich bei seiner Entscheidung "ausschließlich nach dem Wohl des Kindes" richten. Hatun Sürücü habe ihr Kind "in die deutsche Gesellschaft hinein erziehen" wollen. Allein um eine "kontinuierliche Erziehung zu gewährleisten", sollte der Sohn Sürücüs in seiner Pflegefamilie bleiben. Dort sei das Kind "gut aufgehoben".

Auch die Berliner Rechtsanwaltskammer hält es für unwahrscheinlich, dass die Familie Sürücü das Sorgerecht für den Sechsjährigen erhält. Ihr Vertrauen in das Familiengericht sei groß, sagte Margarete von Galen, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer, im Deutschlandradio Kultur. «Bei der Entscheidung darüber, wer das Sorgerecht erhält, geht es um das Kindeswohl», betonte sie. Nach dem Urteil im «Ehrenmord»-Prozess hatte die Familie der Getöteten mit ihrer Forderung nach dem Sorgerecht für den Sohn parteiübergreifend Empörung ausgelöst.

Die 23-jährige Hatun Sürücü war Anfang Februar 2005 durch drei Kopfschüsse getötet worden. Gegen einen ihrer Brüder hatte das Landgericht Berlin am vergangenen Donnerstag wegen Mordes eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verhängt. Nach Überzeugung des Gerichts empfand er den Lebensstil der Schwester als "Kränkung der Familienehre". Zwei weitere mitangeklagte Brüder des Opfers wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Nach dem Urteil waren Rufe nach einer Ausweisung der Familie laut geworden.

Schubert sagte, derzeit gebe es rechtlich keine Grundlage für eine Ausweisung. Ausgewiesen werden könne in Deutschland nur jemand, der sich rechtmäßig hier aufhalte und sich in erheblichem Maß strafbar gemacht habe. "Das ist sicherlich bei demjenigen der Fall, der verurteilt worden ist", sagte die Senatorin. "Aber wo keine Verurteilung ist, hat man auch keine Möglichkeit, jemanden auszuweisen", fügte Schubert hinzu.

Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach sich gegen die Übertragung des Sorgerechts an die Sürücü-Familie aus. "Der Skandal dieses Ehrenmordes wird ja gewissermaßen noch mal potenziert, indem jetzt noch diejenigen, die das betrieben haben, das Sorgerecht zugesprochen haben wollen", sagte Schäuble am Mittwoch bei einem Besuch im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Es dürfe nicht zu einer solchen Entscheidung kommen, weil es der deutschen Rechtsordnung zuwiderlaufe. Schäuble: "Das wäre ja so, als würde man den Bock zum Gärtner machen." (tso/ddp/dpa)

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