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Berlin: Tanzen verboten

Nach sechs Jahren ist dem Bezirksamt Mitte aufgefallen, dass im Club „Kurvenstar“ am Hackeschen Markt immer wieder etwas „nicht Genehmigungsfähiges“ geschieht

Ein Blick in einen Reiseführer oder den Veranstaltungsteil eines Stadtmagazins hätte vermutlich genügt. Da fehlt ein Hinweis auf den Club „Kurvenstar“ selten. Vor allem, dass man hier gut tanzen kann, steht da oft. Der Kurvenstar am Hackeschen Markt hat unter den Berlinern, den Touristen und Prominenten viele Fans. Die Mitarbeiter des Bezirksamtes Mitte sind aber offenbar selten hier. Denn die Behörde hat jetzt, nach sechs Jahren, und erst aufgrund von „Hinweisen aus der Bevölkerung“ festgestellt, dass im Kurvenstar auch getanzt wird – und das sofort verboten.

Für den Disco- und Tanzbetrieb fehle eine Baugenehmigung, heißt es vom Leiter der Baubehörde, Karl-Friedrich Metz. Und weil sich der Club in der „Spandauer Vorstadt“ befinde – einem Gebiet, das hauptsächlich durch Wohnen geprägt sei –, würde man eine solche Genehmigung auch nicht erteilen. Der Club dürfe, laut Behörde, lediglich als Schank- und Speisewirtschaft – also als Kneipe – geführt werden.

„Das ist ein Schock für mich“, sagt Betreiberin Theresa Piejek. Sie hat den Club erst vor drei Monaten übernommen und einen mehrjährigen Mietvertrag unterschrieben – 7000 Euro sind jetzt pro Monat fällig. „Alleine mit Restaurant-Betrieb werde ich das Geld nicht reinbekommen“, sagt sie. Piejek findet das Tanzverbot vor allem merkwürdig. Denn ihr Vorgänger hatte bei der Club-Gründung vor sechs Jahren ordnungsgemäß eine Genehmigung für Tanz- und Musikveranstaltungen beim Wirtschaftsamt beantragt. Und das hat – nach Rücksprache mit dem Bauamt – dann eine Erlaubnis erteilt. Das sei zwar richtig, heißt es im Bauamt. Nur hätte damals noch zusätzlich eine Extra-Genehmigung beim Bauamt gestellt werden müssen. Und der hätte man vielleicht nicht zugestimmt.

„Das ist unlogisch, die Behörde beharrt aber auf ihrer Position “, sagt Piejeks Rechtsanwalt Lars Kroidl. Kroidl hofft trotzdem, dass Tanzen im Kurvenstar bald wieder möglich ist. Denn die „Hinweise aus der Bevölkerung“, nach denen das Bezirksamt jetzt das Tanzverbot ausgesprochen hat, seien Beschwerden von Hausbewohnern wegen Lärms gewesen. Einige man sich jetzt mit denen, könne das Bezirksamt vielleicht zumindest ein paar Discoabende im Monat genehmigen. Ein bloßes Tanzverbot bei gleichzeitiger Genehmigung eines Kneipenbetriebes gehe schließlich auch an den Bedürfnissen der Hausbewohner nach mehr Ruhe vorbei. In beiden Fällen gelten nämlich die gleichen Lärmgrenzen.

Juris Lempfert

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