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Tarifkonflikt: Gewerkschaften: Senat hat letzte Chance vertan

Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes stehen die Zeichen auf Streik. Gespräche zwischen Innensenator Körting und den Gewerkschaften sind nach nur zehn Minuten gescheitert.

Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes haben die Gewerkschaften ein Gespräch mit Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nach wenigen Minuten abgebrochen. "Das Treffen war nicht produktiv", sagte GdP-Vorstandsmitglied Uwe Kurzke. Der Senat habe "auf stur geschaltet". Innensenator Körting, Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) hätten klar gemacht, dass es bis 2010 keine Gehaltserhöhung für die Landesbeschäftigten des öffentlichen Diensts geben werde. "Sie sollen keinen einzigen Cent mehr bekommen", sagte Kurzke. Bei dem Gespräch seien die Senatoren "in alte Rituale verfallen" und hätten stets auf die angespannte Haushaltslage des Landes Berlin verwiesen.

"Damit haben wir dem Senat eine letzte Chance gegeben", sagte der Gewerkschafter. Für Donnerstag ist ein 24-stündiger Warnstreik angekündigt, parallel dazu soll die Urabstimmung über einen unbefristeten Streik beginnen. Die Situation werde nun eskalieren, warnte Kurzke. Die Kollegen seien sauer darüber, dass der Senat die Beschäftigten in Berlin noch weiter von den Löhnen in Bund und Ländern abkoppeln wolle. "Wir gehen mit Wut in die Urabstimmung." Der Streik werde voraussichtlich am 29. April beginnen.

Die Gewerkschaft Verdi, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die IG Bau fordern für die Landesbeschäftigten drei Einmalzahlungen von je 300 Euro und eine Gehaltserhöhung von 2,9 Prozent. Sie befürchten nach der jüngsten Einigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, wo deutlich höhere Lohnzuwächse durchgesetzt wurden, bei der Einkommensentwicklung völlig abgehängt zu werden. Der Senat lehnt eine Gehaltserhöhung mit Verweis auf den sogenannten Solidarpakt ab, der bis Ende 2009 im Gegenzug für den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen einen Gehaltsverzicht von bis zu zwölf Prozent vorsieht. (th/ddp)

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