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Tempelhof: Ex-Justizsenator sieht keine Bedenken für Flugbetrieb

Der Jurist und CDU-Politiker Scholz hält den Weiterbetrieb von Tempelhof für problemlos möglich – und er ist nicht der Einzige. Doch der Senat will an der Schließung festhalten, ohne Wenn und Aber.

Der Jurist und CDU-Politiker Rupert Scholz hat keine Bedenken gegen den Weiterbetrieb des Flughafens Tempelhof. „Es gibt kein rechtliches Argument, das in irgendeiner Weise gegen die Offenhaltung von Tempelhof spricht“, sagte Scholz, der auch habilitierter Rechtswissenschaftler ist, am Freitag. Damit unterstützte der frühere Justizsenator und Bundesverteidigungsminister die Forderung des CDU-Fraktionschefs Friedbert Pflüger, den Flugbetrieb in Tempelhof über das Jahr 2008 hinaus fortzusetzen.

Scholz argumentierte vor allem gegen die Annahme, der Weiterbetrieb des Tempelhofer Flughafens gefährde die rechtliche Grundlage für den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg International. Damit hat der rot-rote Senat stets den Beschluss begründet, den Flughafen Tempelhof zu entwidmen und den Flugbetrieb dort Ende Oktober einzustellen. Scholz sagte, die Annahme von der Gefährdung des Großflughafens beruhe auf „rechtlichen Scheinargumenten“. Die Planfeststellung für BBI basiere auf den gesetzlich vorgegebenen Kriterien Umwelt, Raumordnung, Landschaftsplanung, Naturschutz und Fluglärm. Diese Kriterien habe das Bundesverwaltungsgericht geprüft. Damit seien die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Flughafens gesichert. Zu diesen Voraussetzungen gehöre definitiv nicht die Schließung eines anderen Flughafens. Scholz sagte auch, nach seiner Auffassung könne man den Flughafen Tempelhof als normalen innerstädtischen Flughafen rechtlich problemlos über den Tag hinaus betreiben, an dem BBI eröffnet werde. Das gelte im Übrigen auch für den Flughafen Tegel.

Damit geht der frühere Berliner Justizsenator, Bundestagsabgeordnete und Verteidigungsminister noch über Pflügers Forderungen hinaus. Der CDU-Fraktionschef argumentiert, man könne Tempelhof rechtlich problemlos so lange weiterbetreiben, bis der Großflughafen eröffnet werde – also mindestes bis November 2011. Ähnlich hatten auch Mitglieder der Bundesregierung das Angebot begründet, Tempelhof noch ein paar Jahre weiterzubetreiben und so lange die Kosten für die riesige Immobilie zu übernehmen. Pflüger forderte den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) abermals auf, den Schließungsbeschluss zurückzunehmen. Es gebe für Tempelhof nicht allein die Investitionspläne des amerikanischen Unternehmers Ronald Lauder. Ein Solarunternehmen habe vorgeschlagen, auf dem Flughafendach eine der größten Fotovoltaikanlagen Europas zu installieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es entspreche auch dem Willen der Mehrheit der Berliner, sagte Pflüger: Trotz der Winterferien seien in der vergangenen Wochen wieder 9000 Bürger in die Bezirksämter gegangen, um das Volksbegehren für den Flughafen Tempelhof mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Nach Auskunft des Landeswahlleiters liegen inzwischen mehr als 137 000 Unterschriften vor.

Scholz ist nicht der einzige Jurist, der bestreitet, dass die Schließung des Flughafens Tempelhof rechtlich unabdingbar für den Betrieb von BBI ist. Professor Elmar Giemulla, Fachmann für Luftverkehrsrecht, „würde dem zustimmen“, was Scholz behaupte, wie er gestern sagte. Auch er sehe keinen rechtlich zwingenden Zusammenhang zwischen der Betriebserlaubnis für BBI und der Offenhaltung von Tempelhof. Giemulla fügte allerdings hinzu: „Letztlich entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.“ Er sehe weder Anlass für eine neue Klage gegen BBI vor diesem Gericht noch klare rechtliche Voraussetzungen dafür. Vielmehr habe er „erhebliche Bedenken, ob es überhaupt jemanden gibt, der klagen darf“. Doch auszuschließen sei dies nicht – und in einem solchen Fall sei dann wiederum auch nicht auszuschließen, dass das Bundesverwaltungsgericht gegen BBI urteile.

Deshalb findet Ralf Kunkel, Sprecher der Berliner Flughäfen, Scholz’ Argumentation „fahrlässig“: Die Schließung von Tempelhof sei – das habe das Bundesverwaltungsgericht festgestellt – „unabdingbare Voraussetzung für den Ausbau von Schönefeld“. SPD-Fraktionschef Michael Müller sagte, Scholz habe das einschlägige Urteil offenbar nicht gelesen. Auch die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Claudia Hämmerling, erklärte, die Schließung von Tempelhof sei Planungsgrundlage für BBI.

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