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Tempelhof

© dpa

Tempelhof: Gerichtsverhandlung im Dezember - Richter winkt ab

Nun ist es so weit. Die Kläger gehen in die mündliche Verhandlung. Ab 30. Oktober landen keine Jets mehr auf dem Flughafen Berlin-Tempelhof. Es droht ein langer Rechtsstreit.

Die Entscheidung ist vertagt: Ob der Flughafen Tempelhof nach dem Auslaufen der Betriebsgenehmigung am 31. Oktober auch planungsrechtlich als Flughafengelände aufgegeben werden darf, will das Oberverwaltungsgericht Ende des Jahres entscheiden. So lange wird der Beschluss des Senats, das Gelände planungsrechtlich umzuwidmen, nicht rechtskräftig. Der Flugbetrieb endet am 30. Oktober.

Beim – nicht öffentlichen – Erörterungstermin mit den beiden Klägern gegen die Entwidmung riet der Vorsitzende Richter gestern zwar, die Klagen zurückzuziehen, doch beide Kläger lehnten dies ab, so dass es nun zur mündlichen Verhandlung im Dezember kommen wird. Das Gericht, das sich gestern nicht äußern wollte, habe, wie der Kläger Wolfgang Przewieslik sagte, Zweifel an der Klageberechtigung. Przewieslik klagt als Privatperson neben der Interessengemeinschaft City- Airport Tempelhof (Icat), die das gescheiterte Volksbegehren für einen weiteren Flugbetrieb in Tempelhof initiiert hatte.

Przewieslik: Die Sache ist jeden Euro wert

Unabhängig von den juristischen Auseinandersetzungen hält die Stadtentwicklungsverwaltung an ihrem Plan fest, das Gelände umzuwidmen. Der geänderte künftige Flächennutzungsplan liegt vom 1. September bis 6. Oktober bei der Stadtentwicklungsverwaltung aus.

Przewieslik kündigte gestern an, dass er alle Rechtsmittel ausnutzen wolle, um Tempelhof als Flughafengelände zu erhalten. Das juristische Verfahren kann sich deshalb noch lange hinziehen. Angaben zu den Kosten machte Przewieslik nicht, aber die Sache sei jeden Euro wert, sagte der Privatkläger. 

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