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Berlin: Tempodrom: Senat befahl, Bank musste zahlen

Manager berichtet vor dem Untersuchungsausschuss von förmlichem Auftrag, Sponsormittel für das Kulturzelt zu bewilligen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Um das Tempodrom zu retten, hat der Senat die Investitionsbank Berlin (IBB) zur finanziellen Hilfe verpflichtet, obwohl deren Vorstand Bedenken erhob. Grundlage dafür war das IBB-Gesetz: „Das Land Berlin kann der Investitionsbank durch Auftrag weitere Aufgaben übertragen.“ Hans-Jürgen Kulartz, Vorstandsmitglied der Landesbank Berlin (LBB), bestätigte dies gestern im Untersuchungsausschuss zur Tempodromaffäre.

Kulartz war, jedenfalls bei der zweiten Rettungsaktion im Oktober 2002, in der LBB der zuständige Mann für das Tochterunternehmen IBB. „Die Vorstellung, dass sich die Förderbank des Landes Berlin mit dem Projekt identifizieren möge, wurde aus der Politik an uns herangetragen.“ Wie schon beim ersten IBB-Zuschuss ein Jahr zuvor – im Rahmen eines Sponsorings – habe der Vorstand der Landesbank großen Wert darauf gelegt, dass der Senat der Bank die förmliche Anweisung erteilt, das Geld auszuzahlen.

Denn „unter bankfachlicher Würdigung“, so Kulartz im Untersuchungsausschuss, sei die Förderung des Tempodrom ein „eher schwieriger Vorgang“ gewesen. Er selbst habe vor dem Sponsoring 2002 mehrfach empfohlen, einen Wirtschaftsprüfer einzuschalten, um das Sanierungskonzept der Tempodrom-Stiftung unter die Lupe zu nehmen. Und zwar in einem Schreiben an die Stadtentwicklungsverwaltung wie auch in einem persönlichen Gespräch mit dem damaligen Senator Peter Strieder (SPD). Außerdem habe der IBB-Ausschuss am 1. November 2002, als die zweite Rettungsaktion beschlossen wurde, über eine externe Prüfung „umfassend diskutiert“.

Kulartz stellte gestern aber nicht infrage, dass die Weisung des Senats an die IBB, das Tempodrom zu finanzieren, juristisch in Ordnung war. Die Rechtsabteilung der Bank habe das geprüft und für zulässig erklärt. Der Zeuge hielt es sogar „für denkbar, dass man sich über den Text der Anweisung zwischen Bank und Eigentümer abgestimmt hat“. Es sei auch kein Einzelfall, dass der Senat auf Grundlage des IBB-Gesetzes seine Förderbank beauftrage, bestimmte Finanzierungen zu übernehmen. Nach dem Tempodrom habe es solche Weisungen allerdings nicht mehr gegeben.

Die Idee, dem Tempodrom mit einem Sponsoringvertrag zu helfen, wurde von der LBB selbst entwickelt, bestätigte Kulartz im Ausschuss. Das war 2001, noch unter Federführung des Vorstandsmitglieds Bernd-Peter Morgenroth, der im Zuge des Bankenskandals im März 2002 entlassen wurde. Gegen das Sponsoring als Finanzierungsform erhob Kulartz gestern keine Einwände. „Ich habe nicht den Eindruck, dass es sich um einen Umgehungstatbestand handelte.“

Den Vorwurf, er habe Strieder im Herbst 2002 das wahre Ausmaß der Probleme des Tempodrom verschwiegen, wies Kulartz zurück. Neue Zahlen über einen höheren Zuschussbedarf seien damals „noch nicht belastbare Mutmaßungen“ gewesen. Außerdem habe er unterstellt, so Kulartz, dass der Senator „eigene Möglichkeiten hatte, sich über den Sachverhalt zu informieren“.

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