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Berlin: Tempodrom: Strieders Anwalt rechnet nun mit einem Prozess Gericht will bis Jahresbeginn entscheiden, ob das Untreue-Verfahren gegen den Ex-Bausenator sowie Finanzsenator Sarrazin eröffnet wird

Spätestens zu Beginn des neuen Jahres dürfte feststehen, ob in der Tempodrom-Affäre dem ehemaligen Senator Peter Strieder und Finanzsenator Thilo Sarrazin (beide SPD) wegen des Vorwurfs der Untreue der Prozess gemacht wird. „Wir erwarten die Entscheidung des Gerichts Anfang 2005“, sagte Justizsprecher Michael Grunwald am Dienstag auf Anfrage.

Spätestens zu Beginn des neuen Jahres dürfte feststehen, ob in der Tempodrom-Affäre dem ehemaligen Senator Peter Strieder und Finanzsenator Thilo Sarrazin (beide SPD) wegen des Vorwurfs der Untreue der Prozess gemacht wird. „Wir erwarten die Entscheidung des Gerichts Anfang 2005“, sagte Justizsprecher Michael Grunwald am Dienstag auf Anfrage. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr sei nicht mehr zu erwarten.

Bei den Beteiligten des Verfahrens wächst inzwischen neben der Spannung auch die Erwartung, dass den beiden Angeklagten tatsächlich der Prozess wegen ihrer Beteiligung an der außer Kontrolle geratenen Finanzierung des Tempodrom-Neubaus am Anhalter Bahnhof gemacht werden wird. Sogar Strieders Rechtsanwalt, der renommierte Strafverteidiger Alexander Ignor, der anfangs davon überzeugt war, dass es nicht einmal zur Anklage kommen würde, rechnet inzwischen damit, dass das Landgericht das Hauptverfahren eröffnen wird.

„Üblicherweise eröffnen Gerichte das Verfahren“, sagte Ignor dem Tagesspiegel. „Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird.“ Eröffnet ein Gericht das Verfahren nicht, kann der Staatsanwalt Beschwerde einlegen. „Dann entscheidet das Kammergericht in einem Beschwerdeverfahren darüber“. Daher scheuten die Gerichte die Unsicherheit, die über einer Nichteröffnungsentscheidung liegt, „das ist eine psychologische Hürde“.

Dennoch macht der Anwalt klar, dass er nach wie vor davon überzeugt ist, dass an den Vorwürfen gegen Strieder und Sarrazin nichts dran ist und dass sie vom Untreuevorwurf freigesprochen werden. „Ich setze auf die Kraft unserer Argumente und denke, dass man sich auch dem Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Ernst-Gottfried Mahrenholz nicht verschließen kann, der festgestellt hat, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft auf einer Fehlinterpretation der Verfassung beruht“, sagt Ignor.

Dass sie eine Verurteilung von Strieder und Sarrazin „aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen“ für ausgeschlossen halten, haben Ignor und sein Kollege Michael Bärlein sowie Sarrazins Verteidigerin Anke Müller-Jacobsen dem Landgericht vor kurzem noch einmal schriftlich gegeben. Am 15. Dezember beantragten sie, wie berichtet, das Verfahren einzustellen. In Ignors und Bärleins 20-seitiger Begründung, die dem Tagesspiegel vorliegt, legen sie dar, wieso sich das von Strieder und Sarrazin bewilligte 1,74-Millionen-Euro-Sponsoring der landeseigenen Investitionsbank IBB im Herbst 2002 nicht wie vom Staatsanwalt beschrieben auf den Landeshaushalt auswirkte. Auch hätten die Senatoren ihre Vermögensbetreuungspflicht nicht verletzt.

Der Staatsanwalt habe vielmehr ignoriert, dass die Hilfe für den Kulturbau den Haushalt vor Schaden durch eine Insolvenz bewahrt habe. Die Anwälte streiten auch ab, dass es die vom Staatsanwalt unterstellte Verabredung zwischen Strieder und Sarrazin gegeben habe, das Parlament zu umgehen. Die Politiker hätten gehandelt, ohne dies als Verstoß gegen ihre Amtspflicht anzusehen.

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