: Festlegung des Wahltages durch den Bundespräsidenten
25. Juli : Der Landeswahlleiter bestellt die Kreiswahlleiter
2. August : Alle bisher nicht im Bundestag oder in Landtagen vertretenen Parteien müssen ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen
12. August : Der Bundeswahlausschuss entscheidet über Parteieigenschaft; Wahlbenachrichtigungen werden gedruckt und nach und nach versandt
15. August : Die Parteien müssen ihre Wahlvorschläge beim Kreis- oder Landeswahlleiter einreichen
19. August : Der Landeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung
22. August : Landeswahlausschuss entscheidet über mögliche Beschwerden
24. August : Früheste Ausgabe der Briefwahlunterlagen durch die Bezirke
29. August : Wahlvorschläge werden im Amtsblatt veröffentlicht; späteste Ausgabe der Briefwahlunterlagen
2. September : Die Bezirkswahlämter sichten die Wahlverzeichnisse
17. September : Bezirkswahlämter stellen bis zu diesem Tag Ersatzunterlagen für nicht zugegangene Wahlscheine aus
18. September : Bundestagswahl von 8 bis 18 Uhr; Landeswahlausschuss verkündet am späten Abend das vorläufige amtliche Endergebnis für Berlin sib
0Kommentare
Neuester Kommentar