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Berlin: Teure Sozialfälle

Der Senat durchforstet den Landeshaushalt fortgesetzt nach Einsparmöglichkeiten. Bei der Sozialhilfe ist Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) jetzt an einer weiteren Stelle fündig geworden: Von den rund 240 000 Sozialhilfeempfängern der Stadt sind etliche Tausend nicht krankenversichert.

Der Senat durchforstet den Landeshaushalt fortgesetzt nach Einsparmöglichkeiten. Bei der Sozialhilfe ist Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) jetzt an einer weiteren Stelle fündig geworden: Von den rund 240 000 Sozialhilfeempfängern der Stadt sind etliche Tausend nicht krankenversichert. Für sie zahlte das Land im vergangenen Jahr 170 Millionen Euro an Krankenversorgung. Wären diese Hilfeempfänger pflichtversichert, hat die Senatorin errechnet, könnte das Land Kosten in Millionenhöhe sparen: Auf 50 bis 80 Millionen Euro hofft Knake-Werner optimistisch.

Bislang können Ärzte ihre Leistungen bei Sozialhilfeempfängern, die nicht krankenversichert sind, abrechnen wie bei Privatpatienten – weil sie nicht unter die Gebührenordnung der Kassen fallen. Die Folge: Trotz zahlreicher Kontrollen liegen die Behandlungskosten für diese Patienten oft deutlich höher als für gesetzlich Versicherte. Knake-Werner (PDS) unterstützt jetzt ein Vorhaben der Bundesgesundheitsministerin, alle Sozialhilfeempfänger in den gesetzlichen Kassen unterzubringen. Sie würden damit nicht schlechter-, sondern lediglich den Pflichtversicherten gleichgestellt. Statt der 170 Millionen Euro für die Behandlungen müsste das Land dann die Krankenkassenbeiträge zahlen. Noch ist eine Vereinbarung dazu mit den Kassen aber nicht in Sicht.

Jede Leistung, sei es die Blinddarmoperation, sei es das Beratungsgespräch, berechnen Ärzte mit Punkten. Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Punkte mit 1,7 multipliziert. Bei Privatpatienten wird gleich mit 2,3 multipliziert, und bei speziellen Leistungen steigt das bis 3,9. Allein darin liegt nach Ansicht der Sozialsenatorin Spielraum zum Sparen. Ärzte müssen zwar nicht den höheren Schlüssel anlegen. Auch das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Arztkosten kontrolliert werden: Sie sollen nicht höher liegen als bei Versicherten. Aber, wie sogar der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, sagt: „Wenn die Abrechnung nach Privatpatientenschlüssel möglich ist, wird es auch gemacht.“ Barbara Junge

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