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An kaum einem Ort in Deutschland ist Händewaschen so teuer, wie in Berlin.

© dpa

Teures Nass: Verfassungsgericht findet die Wasserpreise korrekt

Die Berliner werden sich wohl auch künftig mit den hohen Wasserpreisen abfinden müssen: Das Landesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden zurückgewiesen, mit denen die Kalkulation der Berliner Wasserbetriebe gekippt werden sollte.

Sie macht Wasser und Abwasser hier so teuer wie in kaum einer anderen deutschen Stadt.

Die Beschlüsse des Verfassungsgerichts stammen vom selben Tag, an dem auch die viel beachtete Entscheidung fiel, wonach die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche das Recht hat, die Akten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einzusehen. Allerdings blieben die beiden anderen Entscheidungen bisher unbeachtet, obwohl sie für die Berliner bedeutsamer sein dürften als das von der Abgeordneten erstrittene Recht auf Akteneinsicht.

Die Verfassungsbeschwerden stammen von einem Privatmann aus Marzahn und einer Wohnungsbaugenossenschaft. In beiden ging es um die Tarifkalkulation der BWB, gegen die die Betroffenen zuvor vergeblich vor Amts- und Landgericht geklagt hatten. Damit hat sich die umstrittene Tarifkalkulation der BWB als gerichtsfest erwiesen.

Die Kalkulation ist im Wesentlichen im Gesetz zur Teilprivatisierung der damals komplett landeseigenen Wasserbetriebe von 1999 geregelt, das später noch einmal geändert wurde. Das Gesetz sichert den Gesellschaftern – dem Land Berlin mit 50,1 Prozent sowie den Konzernen Veolia und RWE mit je 24,95 Prozent der Anteile – langjährige Renditen, die auf der „Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals“ beruhen, also einem Zins auf das investierte Vermögen. Bei der jährlichen Festlegung des Zinses soll sich der Senat an der Durchschnittsrendite langfristiger Bundesanleihen orientieren, wobei die BWB-Gesellschafter auch mehr bekommen dürfen, aber nicht weniger. Im vergangenen Jahr verbuchten die Wasserbetriebe 168 Millionen Euro Gewinn; der bisherige Allzeitrekord aus dem Jahr 2007 liegt bei 177 Millionen.

Der Privatkläger hatte versucht, sich 47 Euro zurückzuholen, die Baugenossenschaft wollte 1806 Euro wiederhaben. Beide Kläger waren gegen Preiserhöhungen vorgegangen, die sie für nicht rechtens hielten – wegen zu hoch festgelegter Zinssätze und wegen einer fehlerhaften Bewertung des „betriebsnotwendigen Kapitals“. Der Anwalt des Privatmannes hatte es auch für verfassungswidrig gehalten, dass mit einem Element der Daseinsvorsorge wie dem Wasser überhaupt Gewinne erwirtschaftet werden sollen.

Hier schließt sich der Kreis zur Politik, denn die Grüne Heidi Kosche sieht das ebenso. Doch während die anderen Kläger gescheitert sind, darf Kosche sich nun durch 180 Ordner Privatisierungsakten lesen – und hoffen, dass der politische Druck durch das parallel laufende Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge weiter wächst. Und die Gesellschafter RWE und Veolia dürfen sich über die sprudelnde Geldquelle freuen, die ihre 1,9-Milliarden-Euro-Investition von 1999 so lukrativ macht. Stefan Jacobs

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