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© Mike Wolff

Theater: Hochhuth geht mit lautem Knall

Der Dramatiker Rolf Hochhuth ist mit seiner Klage gegen eine Vermietung des Berliner Ensembles an Dritte gescheitert. Eine Runde von "Deutschland sucht den Superstar" hatte Hochhuth als Entweihung des Theaters bezeichnet.

Rolf Hochhuth sprang auf. Ein Teil der energiegeladenen Empörung des Dramatikers übertrug sich auf den Stuhl. Während der einen halben Meter über das Linoleum rutschte, stürmte der 78-jährige Hochhuth durch den Saal und packte die Klinke. Er wartete das Ende der Verhandlung nicht ab. Mit lautem Knall warf der Dramatiker die Tür ins Schloss. Er hat gestern vor dem Landgericht eine weitere Runde in der „Theaterschlacht“ mit dem Berliner Ensemble verloren.

Die von Hochhuth vertretene Ilse-Holzapfel-Stiftung, der die Theaterimmobilie gehört, hatte Klage eingereicht. Hintergrund ist die Untervermietung des Berliner Ensembles. Intendant Claus Peymann halte sich nicht an die vertraglichen Regelungen, vermiete auch zu „theaterfremden Zwecken“, kritisiert Hochhuth. So sei es in der Vergangenheit mehrfach geschehen, so sollte es nie wieder passieren, sagte sein Anwalt Uwe Lehmann-Brauns. Die Sache mit Dieter Bohlen zum Beispiel.

Dem Musikproduzenten wurden – natürlich gegen Geld – in dem traditionsreichen Theater am Schiffbauerdamm Aufnahmen für „Deutschland sucht den Superstar“ erlaubt. Oder die CDU, die für 23 000 Euro ihren 60. Gründungstag feiern durfte.

Hochhuth schien zuversichtlich, als er in den Saal ging. Er strebe lediglich die „Wiederherstellung des Mietvertrages“ an. Die „pausenlosen Verstöße“ müssten aufhören. Er zitierte Peymann, der Anfang September gesagt hatte: „Fast würde ich an den Teufel und dessen Großmutter vermieten, wenn die nur gut zahlen.“ Hochhuths Anwalt warnte in der Verhandlung vor einer drohenden „Banalisierung des Theaters“. Die Gegenseite konterte: Die Vermietung für Gastspiele oder Dreharbeiten sei vertraglich erlaubt, das Haus brauche Geld, um gutes Theater machen zu können.

Hochhuth und Peymann hatten sich bereits im August um ein Aufführungsrecht des Dramatikers im Berliner Ensemble gestritten. Das Gericht lehnte die von Hochhuth gewünschte einstweilige Verfügung gegen den Intendanten ab. Nun fragte der Richter: „Gibt es Vorschläge zur Güte?“ Er bot unter anderem eine Mediation an. Eine Einigung aber ist nicht in Sicht.

Wenn Bohlen eine Menge Geld bringt, dann gehöre auch das zur Erfüllung des Theater-Auftrags, sagte Anwalt Peter Raue für das Land Berlin. Hochhuth fuhr aus der Haut: „Wir hätten wenigstens gefragt werden müssen!“ Nach längerem Hin und Her erklärte der Richter: „Ich neige dazu, die Klage abzuweisen.“ Da war es vorbei mit der Geduld des Dramatikers. Ein Wachtmeister kritisierte seinen knallenden Abgang. „Wie ich die Tür zumache, das ist meine Sache, das geht Sie einen Scheißdreck an!“, brüllte er über den Flur. Der letzte Akt in dem Streit wird es nicht gewesen sein. Sein Anwalt kündigte Rechtsmittel an. K. G.

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