zum Hauptinhalt
Mann, Mann, Frau, Frau: Es gibt rollenkonforme Homos - und solche, die mit Lust von der Norm abweichen.

© Imago

Thomas Heilmann zur CDU-Befragung: Ja zur Ehe für alle!

Berlins CDU-Mitglieder stimmen über die gleichgeschlechtliche Ehe ab. Sie sollten Ja zur ihr sagen, schreibt Justizsenator Thomas Heilmann in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel: Wer die Ehe bejahe, der bejahe auch konservative Werte.

In der CDU diskutieren wir unsere Haltung zur Frage, ob homosexuelle Paare heiraten dürfen, sachlich und mit großem Respekt für die jeweils andere Auffassung. Manche Beobachter in Berlin scheint das nervös zu machen. Jedenfalls reagieren sie mit Polemik. Respekt vor Andersdenkenden und –fühlenden wäre angebracht. Selbst unter den Anhängern der Linkspartei gibt es eine nennenswerte Minderheit, die nicht Ja zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sagt.

Die Gesellschaft hat sich gewandelt und in dieser Frage fundamental. Wenn wir verunglimpfen, wenn wir Zwischentöne und differenzierte Bewertungen nicht zulassen, dann spalten wir, wo gerade Versöhnung das Ziel sein müsste. Ich spreche mich eindeutig dafür aus, homosexuellen Paaren die Ehe zu ermöglichen. Gleichzeitig werbe ich für Zusammenhalt in unserer Stadt. Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Dieser Grundsatz gehört genauso zu Berlin wie der Einsatz für Gleichberechtigung.

Ich bin dafür, nicht obwohl, sondern weil ich ein konservativer Politiker bin

Wer die Ehe bejaht, bejaht konservative Werte. Wer heiratet, signalisiert dem Staat: Wir lieben uns, wir stehen füreinander ein mit allen Rechten und Pflichten und das möchten wir gerne vor dem Staat und der Gesellschaft besiegeln. Vielleicht erinnern Sie sich noch daran: Das galt mal als furchtbar altmodisch. Um mit dem britischen Premierminister David Cameron zu sprechen: Deshalb bin ich dafür, nicht obwohl, sondern gerade weil ich ein konservativer Politiker bin.

Früher wurde der Artikel 6 unseres Grundgesetzes sehr wörtlich verstanden. Die Ehe war die Vorstufe zum Kinderkriegen und das war privilegiert. Im Laufe der Jahrzehnte ist die Rechtsstellung der Kinder – unabhängig vom Beziehungsstatus der leiblichen Eltern – weiter gestärkt worden. Das ist glücklicherweise Konsens, auch wenn wir im Bereich des Kinderschutzes und der Familienförderung ganz sicher noch mehr tun können und müssen.

Aber das eine schließt das andere ja nicht aus. Wir können Familien stärken UND die Gleichberechtigung homosexueller Paare vorantreiben. De facto sind eingetragene Lebenspartnerschaften der Ehe bereits gleich gestellt, ob beim Steuer - oder beim Erbrecht. Die wenigen noch bestehenden Ausnahmen werden mutmaßlich nicht mehr lange Bestand haben. Was bleibt, ist nur noch die Frage, wie man diesen Bund zweier Menschen nennt.

Das heißt: Wir reden über drei Buchstaben - und mitnichten über die Institution.

Und schon gar nicht reden wir über das kirchliche Ehesakrament. Das kennen mehrere Religionen, nicht nur die katholische Kirche. Diese Tradition haben Staaten später aufgegriffen und die zivilrechtliche Ehe geschaffen, als andere Verbindungen noch verpönt waren. Wenn der Staat neutral gegenüber Überzeugungen ist und Minderheiten schützt, dann können sich Gläubige nach ihren religiösen Überzeugungen richten. Der Staat aber behandelt alle gleich. Daraus gewinnt er seine breite Zustimmung, die wesentlich ist für unser Zusammenleben. Der Staat achtet und verteidigt diese Glaubensfreiheit, aber er muss religiöse Überzeugungen nicht in seinen Gesetzen widerspiegeln.

Das Adoptionsrecht geht immer vom Kindeswohl aus

Ganz sicher schützt unser Staat das Wohl aller Kinder. Besonders emotional wird deswegen das Thema Adoption diskutiert. Das Wichtigste vorweg: Eine Ehe zu schließen bedeutet gerade nicht, dass man Anspruch auf ein Kind hat. Denn das Adoptionsrecht geht immer vom Kindeswohl aus. Das heißt: Es werden diejenigen Eltern ausgewählt, die für das Wohl und die Entwicklung eines Kindes am besten Sorge tragen. Das sind immer Einzelfallentscheidungen, die von den zuständigen Stellen sorgfältig geprüft und abgewogen werden.

Was viele nicht wissen: Die meisten Adoptionen sind keine Fremdadoptionen. Vielmehr werden durch Adoption diejenigen Menschen auch im Rechtssinne Eltern, die bereits vorher eine intensive Beziehung zu dem Kind oder den Kindern hatten. Die lesbische Mutter, deren Partnerin nun auch eine dauerhafte Beziehung zu dem Kind im gemeinsamen Haushalt eingegangen ist. Oder die Geschwister der Eltern, die – aus welchen Gründen auch immer - selbst die Verantwortung nicht tragen können. Und es sind Pflegeeltern, die durch die Adoption nicht nur dauerhafte Pflichten übernehmen, sondern dafür sogar auf die staatliche Unterstützung verzichten, die ihnen als Pflegeeltern zustehen würde. In all diesen Fällen ist die Adoption im Ergebnis schon heute möglich. Und natürlich haben alle Recht, die fragen: Warum etwa können Frauen über 40 fremde Kinder in der Praxis nicht adoptieren? Darüber müssen wir in der Tat reden. Das Thema Adoption lässt sich trennen, von der Frage, ob sich Lebenspartnerschaften künftig auch Ehe nennen dürfen. Denn das allein wird die Praxis der Adoptionen nicht ändern. Die Kriterien sind ein wichtiges Thema und gehören auf die Tagesordnung unabhängig von der Frage der Öffnung der Ehe.

Wie die meisten Verfassungen der westlichen, vornehmlich christlich geprägten Demokratien kennt unser Grundgesetz nicht nur Schutzrechte - wie den Schutz von Ehe und Familie - sondern auch Gleichheitsgrundsätze und Freiheitsrechte. Sie zusammen bilden unsere Verfassungswerte. Und wegen des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Recht lässt sich eben nicht überzeugend begründen, warum gleichgeschlechtliche Partnerschaften anders behandelt werden als heterosexuelle Paare, wird die Ehe zwischen Mann und Frau doch dadurch nicht schlechter gestellt.

Das Grundgesetz muss im Lichte des 21. Jahrhunderts gelesen werden

Zwischen den Grundsätzen der Verfassung und der Lebenswirklichkeit klafften und klaffen dabei auch in westlichen Rechtsstaaten große Lücken. Gleiches Recht für alle – das galt über Jahrhunderte im Wesentlichen für weiße Männer. Es ist eine Errungenschaft der jüngeren Zeit, dass wir die Grundrechte als Garantie tatsächlich für alle Menschen ansehen. Und so ist meines Erachtens das Grundgesetz im Lichte des 21. Jahrhunderts zu lesen: Die Ehe steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Diese Lesart setzt sich nach und nach für den Großteil aller westlich, von Christentum inspirierten Verfassungen durch, zuletzt beim Obersten Gerichtshof der USA.

In all diesen Länden reden wir über eine Minderheit, der über Jahrhunderte Unrecht getan wurde und die noch heute in vielen Ländern, etwa islamischen oder in Russland, brutal unterdrückt und diskriminiert wird. Die CDU wurde vor 70 Jahren gegründet mit dem festen Vorsatz, sich für die Freiheit aller Menschen einzusetzen – ganz gleich wo und ganz gleich, ob wir ihre Überzeugungen teilen. Auf diese Tradition bin ich stolz. Und in diesem Lichte sollten wir diese Debatte mit Nächstenliebe und Großherzigkeit führen.

Der Autor ist Justizsenator von Berlin und Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf.

Thomas Heilmann

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false