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Tiergarten: Bewährungsstrafen für diebische Postangestellte

Zwei ehemalige Postangestellte sind vom Amtsgericht Tiergarten wegen Diebstahls zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatten aus Briefsendungen rund 3600 Euro erbeutet.

Berlin - Die 42- und 44-jährigen Frauen hatten während ihrer gemeinsamen Schichten im Briefverteilerzentrum Schöneberg von Juni 2005 bis März diesen Jahres rund 3600 Euro aus insgesamt 57 Briefsendungen gestohlen und das Geld untereinander aufgeteilt.

Die Angeklagten waren an der Anschriftenlesemaschine beschäftigt und hatten Briefe mit Geldbeträgen zwischen 5 und 400 Euro eingesteckt und die Post anschließend verschwinden lassen. Im März waren die Angeklagten beim Diebstahl auf frischer Tat ertappt worden, als sie einen von der Post abgeschickten "Fangbrief" entwendeten. Die Post hatte daraufhin den langjährig Beschäftigen sofort gekündigt. Beide haben unterdessen einen Teil des Schadens zurückgezahlt. Eigenen Angaben nach sind sie seither zusammen im Pflegedienst tätig.

Die Richterin sprach im Urteil von einem "Imageschaden" für die Post und von einem "geschädigten Vertrauen der Bürger" in das Unternehmen. Vor Gericht hatten beide Frauen Geständnisse abgelegt und eingeräumt, dass es eine große Dummheit gewesen sei, für die sie sich "schämen" würden. (tso/ddp)

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