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Berlin: Tiergartens Sozialstadtrat Diethard Rauskolb wird Justiz-Staatssekretär

Diethard Rauskolb, seit 1995 stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Gesundheit und Soziales in Tiergarten, soll Staatssekretär für Justiz werden. Der 56-jährige CDU-Politiker war Vorsitzender Richter am Berliner Oberverwaltungsgericht.

Diethard Rauskolb, seit 1995 stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Gesundheit und Soziales in Tiergarten, soll Staatssekretär für Justiz werden. Der 56-jährige CDU-Politiker war Vorsitzender Richter am Berliner Oberverwaltungsgericht. Er zählt zum innerparteilichen Freundeskreis um den Tiergartener CDU-Kreischef Peter Kittelmann, der dem Regierenden Bürgermeister und CDU-Landeschef Eberhard Diepgen besonders nahesteht.

Die Entscheidung für Rauskolb wurde dem Tagesspiegel gestern in CDU-Kreisen inoffiziell bestätigt. Die Justizverwaltung wird mit der Bildung der neuen Landesregierung in die Senatskanzlei eingegliedert, deren oberster Dienstherr Diepgen ist. Im Gespräch für das Amt des Staatssekretärs war auch der CDU-Abgeordnete Joachim Bohm, Oberstaatsanwalt beim Bundesverwaltungsgericht. Bohm winkte ab. Er wollte seine herausgehobene Stellung dem Vernehmen nach nicht aufgeben. Diepgen wird am Freitag die Amtsgeschäfte des scheidenden Justizsenators Ehrhart Körting übernehmen.

Mit der Senatswahl wird heute im Abgeordnetenhaus die Neuauflage der Großen Koalition besiegelt. Auf Wunsch der Opposition findet zunächst eine Aussprache über die Koalition statt, auf Wunsch der PDS werden auch die sieben Senatoren einzeln gewählt, so dass sich die Prozedur stundenlang hinziehen wird. Eberhard Diepgen stellt sich auf Vorschlag der CDU-Fraktion der Wahl zum Regierenden Bürgermeister. Er braucht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das sind 85 der 169 Abgeordneten, wenn alle da sind. CDU und SPD haben 118 Mandate. Nach seiner Wahl schlägt Diepgen förmlich die Senatoren zur Wahl vor. Sie brauchen nur mehr Ja- als Neinstimmen. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Der Senat ist im Amt, wenn alle Mitglieder gewählt und vom Parlamentspräsidenten vereidigt worden sind.

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