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Tierheim-Skandal: Prozess endet mit Vergleich

Fünf Jahre nach dem Skandal um finanzielle Unregelmäßigkeiten im Tierheim Berlin sind die gerichtlichen Auseinandersetzungen um diese Vorwürfe nun zumindest auf der zivilrechtlichen Ebene offenbar beendet.

Nach Angaben des Berliner Tierschutzbundes zahlt der frühere Geschäftsführer des Tierheimes, Volker Wenk, 75 000 Euro plus Zinsen an den Bund als Träger des Heimes. Auf diesen Vergleich habe man sich im Zivilprozess geeinigt. Volker Wenk wollte dies gestern auf Anfrage nicht bestätigen. Unabhängig von dem Vergleich ist gegen ihn auch noch ein vom Tierschutzbund angestrengtes Strafverfahren anhängig. Es geht bei den Vorwürfen von Seiten der Tierschützer um angebliche Veruntreuung, überhöhte Gehälter und Spendenmissbrauch.

Volker Wenk und seine gleichfalls im Tierheim einst in führender Stellung tätige Frau Carola Ruff haben diese Vorwürfe über ihre Anwälte zurückgewiesen. Laut Tierschutzbund-Sprecher Marcel Gäding ändert auch der zivilrechtliche Vergleich an diesen konträren Positionen nichts. Wenk halte trotz der Zahlung von 75 000 Euro an seiner Darstellung fest, ebenso wie der Tierschutzverein. Man hoffe nun auf einen baldigen Strafprozess vor dem Landgericht, „der unsere Vorwürfe hoffentlich bestätigt.“ Ein Termin lasse sich derzeit aber noch nicht absehen, da die zuständige Große Strafkammer stark überlastet sei.

Die Vorwürfe gegen den Ex-Geschäftsführer waren erstmals 2004 vom Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, erhoben worden. Anfang 2005 wurde dann eine neue Leitungsmannschaft gewählt. CS

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