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Berlin: Tochter entführt: Bewährungsstrafe für den Vater

Nach der Entführung der eigenen Tochter ist ein 38-jähriger Informatiker gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ordnete an, dass der Vater mindestens 50 Meter Abstand zur Wohnung von Mutter und Tochter halten muss.

Nach der Entführung der eigenen Tochter ist ein 38-jähriger Informatiker gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ordnete an, dass der Vater mindestens 50 Meter Abstand zur Wohnung von Mutter und Tochter halten muss. Der Mann war mit dem heute vierjährigen Mädchen 14 Monate lang untergetaucht. Matthias W. hatte seine Tochter im November 2005 von der Kita abgeholt, aber nicht wie vereinbart zur Mutter gebracht. Zunächst lebte er für sieben Monate mit dem Kind in Polen, dann in Dortmund, wo er im Januar verhaftet wurde. Er habe befürchtet, dass seine aus Argentinien stammende Ex-Partnerin mit der Tochter nach Südamerika gehen würde. K. G.

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