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Berlin: Tod an der Front des Kalten Krieges

1952 wurde Johann Burianek in der DDR hingerichtet – und nun rehabilitiert

Zwei Gerichte haben über Johann Burianek verhandelt. Das eine unter dem Vorsitz der späteren berüchtigten DDR-Justizministerin Hilde Benjamin hat ihn zum Tode verurteilt. Das war 1952 in Ost-Berlin. Das andere, das Berliner Landgericht, hat ihn nun rehabilitiert – 53 Jahre und einen Monat nach seiner Hinrichtung.

Johann Burianek gehörte zur Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit. Er war ein Verbündeter von Rainer Hildebrandt, der später das Haus am Checkpoint Charlie gegründet hat. Beide waren Kombattanten im Kalten Krieg, Hildebrandt im Westen, Burianek im Osten.

Noch heute erzählt sein Lebenslauf von den Wirrnissen und Brechungen der Zeit der Weltkriege. Burianek war Soldat unter Hitler gewesen, der Wehrmacht nicht abgeneigt, dann in den Osten gegangen – ein Mann aus kleinen Verhältnissen, der sich durchschlug durch die Nachkriegszeit, wie Hunderttausende. Seine Richterin wurde Hilde Benjamin, Bürgerstochter und Kommunistin, von den Nazis drangsaliert, Karrierejuristin in der DDR, dem für sie besseren Deutschland und Richterin bei mehreren Schauprozessen gegen Regimekritiker.

Burianek hatte 1951 subversive Zettel und Plakate geklebt. Je besser die von Burianek organisierte Gruppe arbeitete, desto größer wurden ihre Aufgaben. OstBerlin feierte die „Weltfestspiele“. In der Nacht vor deren Beginn legten Burianek und ein Mitangeklagter so genannte Reifentöter auf der „Stalinallee“ und der Schönhauser Allee aus. Tags darauf brachte die Gruppe auf dem Alexanderplatz Stinkbomben unter die Leute. Am besten klappte noch jene Art der regimefeindlichen Agitation, die in aller Stille ablief.

Die Gruppe agitierte und kundschaftete für ihren Verbündeten im Westen die Energieversorgung aus, sie ermittelte, wie man einen Betrieb im Zuge eines Sabotageaktes von Stromnetz isolieren könnte. Das wäre wohl der Zeitpunkt gewesen, an dem aus dem Kalten der Beginn eines Bürgerkriegs geworden wäre, und offenbar lebten damals viele in dem Gefühl, dass dies von jetzt auf gleich möglich wäre. Burianek selbst spürte wohl wachsende Unzufriedenheit und Ungeduld – Subversion und Agitation waren ihm zu wenig. Er plante die Sprengung einer Eisenbahnbrücke östlich von Berlin und kam so in Kontakt mit einem amerikanischen Geheimdienst – das alles unterstellte ihm jedenfalls das Gericht. Zu dem Anschlag ist es nie gekommen.

Das alles fügte sich für Richterin Benjamin und ihre Kollegen zum Gesamteindruck einer Terroristenbande. Burianek habe „schwerste Terrorakte“ begangen, heißt es im Urteil. Zwei mitangeklagte Frauen und vier Männer wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Johann Burianek verurteilte das Gericht zum Tod.

Noch verdammenswürdiger als die Taten erschienen den Richtern die Motive der Angeklagten: „Bewußte Feindschaft gegen unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung“ hätten sie getrieben. So war es wohl.

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