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Tod eines Kindes: Das Amt vertraute Dennis' Eltern

Der kleine Dennis starb Ende Januar. Er soll schwer misshandelt worden sein von seinen Eltern. Doch eine Sozialarbeiterin hegte bei ihren Besuchen keinen Verdacht. Die Spandauer Bezirksverordneten möchten jetzt Licht ins Dunkel bringen.

Nach dem Tod des sieben Monate alten Dennis haben nun auch die Politiker im Spandauer Rathaus von Gesundheitsstadtrat Martin Matz (SPD) Aufklärung gefordert. „Es gab null Hinweise auf irgendwelche Gewalt im Haushalt“, sagte Matz vor der Bezirksverordnetenversammlung. Der Verein Deutsche Kinderhilfe hatte gegen die beteiligten Mitarbeiter des Bezirksamtes Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erstattet.

Es war der 23. Januar, als Dennis’ Eltern selbst den Notarzt zur Wohnung am Brunsbütteler Damm riefen. Den Säugling, der offenbar über längere Zeit schwer misshandelt worden war, konnten die Ärzte nicht mehr retten. Mutter und Vater kamen in Untersuchungshaft.

Keine Auffälligkeiten beim ersten Treffen

Nach Matz’ Angaben hatte die Behörde getan, was sie konnte: Am 17. Januar besuchte eine Sozialarbeiterin die Familie, sah das Kind aber nur in bekleidetem Zustand. Das Krankenhaus hatte dem Amt lediglich mitgeteilt, dass die Frau mit 16 schon einmal ein Kind entbunden hatte, das bei Pflegeeltern lebt. Dies sei nur als ein "Risikoindikator“ zu werten, der nicht den Verdacht einer Kindeswohl-Gefährdung rechtfertige, sagte Matz. Beim üblichen Ersthaus-Besuch habe eine Sozialarbeiterin die Familie am 20. Dezember im Aufbruch angetroffen, so dass es nur zu einem Gespräch an der Tür kam. Dabei seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden, die Mutter habe auf regelmäßige Besuche einer Hebamme verwiesen.

Durch Taktik zum Ausziehen bewegen

Bei einem erneuten Termin am 8. Januar wurde niemand angetroffen, am 17. Januar kam es dann zu einem längeren Beratungsgespräch. Das Kind habe einen gepflegten Eindruck gemacht und die Eltern hätten interessiert Fragen gestellt und auch auf einen Termin mit dem Kinderarzt verwiesen. Erst nach dem Tod des Kindes hätten Nachbarn von häufigen Streitigkeiten der Eltern berichtet. Hätten sie dies zuvor dem Amt gemeldet, wäre dies die Voraussetzung für ein weitergehendes Einschreiten gewesen. Die Sozialarbeiterinnen selbst sind nicht berechtigt, Kinder zu untersuchen, so der Stadtrat. Eine ärztliche Begutachtung könne nur bei konkreten Verdachtsmomenten verfügt werden. Aus Polizeikreisen hieß es, dass man bei geschickter Gesprächsführung durchaus einen Vorwand finden könne, die Eltern zum Entkleiden des Kindes zu veranlassen.

Keine Sicherheit und leidvolle Erfahrungen

Der tragische Fall zeige, dass es keine absolute Sicherheit geben könne, obwohl der Bezirk schon Konsequenzen aus „leidvollen früheren Erfahrungen“ gezogen habe, sagte Matz. Jugendstadträtin Ursula Meys sprach sich dafür aus, künftig bereits in den Entbindungskliniken das Gespräch mit den Eltern zu suchen. Dort und in Arztpraxen sollten Eltern darauf hingewiesen werden, wie gefährlich es ist, ein schreiendes Kind zu schütteln.

Rainer W. During

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