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Berlin: Tod im S-Bahnhof: Zwei Zugabfertiger freigesprochen

Es war dem Zugabfertiger im ersten Prozess anzusehen, dass er sich ungerecht behandelt fühlte. Der 46-Jährige quittierte die Vorwürfe des Anklägers mit bitterer Miene.

Es war dem Zugabfertiger im ersten Prozess anzusehen, dass er sich ungerecht behandelt fühlte. Der 46-Jährige quittierte die Vorwürfe des Anklägers mit bitterer Miene. Schweigend verfolgte er die Aussagen der Zeugen. Seine Schuld an dem Tod des 23-jährigen Mannes räumte Dieter H. auch in seinem Schlusswort nicht ein. Er sagte nur: "Es tut mir leid, dass ich derjenige war, der den Zug abgefertigt hat."

Im vergangenen Februar verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Dieter H. und seine Kollegin Petra M. wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen. Am Donnerstag wurden die beiden S-Bahn-Mitarbeiter vor dem Landgericht in zweiter Instanz freigesprochen. Im Gegensatz zum ersten Prozess konnten die Richter keinerlei Mitverschulden an dem tragischen Unfall am 2. Mai 1999 feststellen.

Der 23-Jährige Robert K. war in dieser Nacht auf den Gleisen des S-Bahnhofs Bellevue von einem Zug überrollt worden. Eine junge Frau hatte zuvor aus einem gerade abfahrenden Zug beobachtet, wie der angetrunkene Mann gegen 22.30 Uhr über den Bahnsteig torkelte, strauchelte und auf der gegenüberliegenden Seite rückwärts ins Gleisbett fiel. Da hatte Robert K. noch vier Minuten zu leben. An der nächsten Station, dem Lehrter Stadtbahnhof stieg die 28-Jährige sofort aus und alarmierte den Zugabfertiger. Dieter H. bedankte sich, erklärte, das Personal der Nachbarstation sei zuständig - und fertigte den Zug ab. Dieser überrollte Robert K. um 22.36 Uhr. Der 23-Jährige war sofort tot.

Die Vollbremsung kam zu spät

Für den Staatsanwalt lag der Fall eindeutig: Nicht nur nach gesundem Menschenverstand, sondern auch nach Dienstvorschrift hätte Dieter H. unverzüglich die Gleise sperren müssen. "Fahrlässige Tötung durch Unterlassen", lautete deshalb der Vorwurf der Anklage. Doch Dieter H. hatte bei der Polizei wiederholt versichert, dass er verstanden habe, dass auf dem S-Bahnhof Bellevue ein Mann "auf den Bahnsteig" gefallen wäre.

Nachdem Dieter H. den todbringenden Zug abgefertigt hatte, rief er seine Kollegin in der benachbarten Station an, um den Vorfall bekannt zu geben. Petra M. schaute dann lediglich von ihrem Abfertigungshäuschen aus den Bahnsteig auf und ab, konnte aber niemand entdecken. Bemerkt wurde der Mann auf den Gleisen dann erst von dem Führer des herannahenden Zuges. Seine Vollbremsung kam zu spät. Das Unglück ging dem Zugführer beim ersten Prozess noch ein knappes Jahr später nahe. "Wenn man nicht fromm ist, lernt man in einem solchen Augenblick das Beten", sagte Hans-Jürgen K. im Gerichtsflur.

Das Gericht verurteilte den 46-Jährigen zu fünf Monaten und die 34-Jährige zu zwei Monaten Bewährungsstrafe sowie jeweils 3000 Mark Geldbuße. Der Zugabfertiger hätte den Tod des Spandauers verhindern können, hätte er seine Kollegin auf dem Bahnhof Bellevue sofort informiert, statt noch einen Zug abfahren zu lassen, hieß es im ersten Urteil. Falsch, heißt es im zweiten: Bei dieser Informationslage musste der Angeklagte nicht von einer Gefahr ausgehen, sagen die Richter. Und die Kollegin vom Bahnhof Bellevue hatte nach Überzeugung der Strafkammer gar keine Zeit zur Reaktion. Als das Telefon klingelte, sei das Unglück schon nicht mehr abzuwenden gewesen.

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