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Barbara Slowik, Polizeipräsidentin in Berlin.

© Paul Zinken/dpa

Update

Tod von Fabien Martini: LKA soll Ermittlungen gegen Polizisten übernehmen

Polizeipräsidentin Slowik zieht das Disziplinarverfahren gegen Peter G. an sich. Der Polizist hatte eine junge Frau totgefahren – möglicherweise betrunken.

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat wegen des Alkoholverdachts gegen einen Beamten bei dem tödlichen Unfall vom 29. Januar 2018, bei dem die 21-jährige Fabien Martini starb, erste Konsequenzen gezogen. Sie habe der Direktion 3, in der der Fahrer des Einsatzwagens, Peter G., tätig war, das Ermittlungsverfahren entzogen. Das für Amtsdelikte zuständige Referat 341 im Landeskriminalamt sei mit dem Verfahren betraut worden. Dies habe sie auch aus Fürsorge für die Beamten entschieden, sagte Slowik am Montag im Innenausschuss.

Die Polizeipräsidentin hat nach eigenen Angaben auch das Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten an sich gezogen. Peter G. sei in den vergangenen Tagen die Ausübung der Dienstgeschäfte verboten worden. Erst in einer weiteren Stufen könne auch eine Suspendierung des Beamten erfolgen, der zunächst lange Zeit krankgeschrieben war.

Unfallermittler aus anderen Direktionen sollen künftig eingeschaltet werden

Daneben sollen laut Slowik die „innendienstlichen Regelungen“ für die Aufnahme von Unfällen, an denen Polizeifahrzeuge beteiligt sind, angepasst werden. Künftig soll nicht mehr das Verkehrsunfallkommando derselben Direktion den Fall übernehmen, deren Einsatzwagen gerade einen Unfall hatte, sondern das einer anderen Direktion. Bei der Unfallaufnahme soll ferner künftig dezidiert in gesonderten Vermerken protokolliert werden, wie die Fahrttüchtigkeit der Beamten geprüft wurde. Diese Prüfung ist bereits jetzt Standard, soll nun aber eigens dokumentiert werden. Je nachdem wie die Beamten die Fahrtüchtigkeit bewerten, können sie einen Alkoholtest – im Atem und später im Blut – anordnen oder einen Richterbeschluss erwirken.

Bei Unfällen wird nicht in jedem Fall ein Alkoholtest gemacht. Damit der erfolgt, müssen Beamte einen konkreten Verdacht haben. Slowik sprach sich in jedem Fall für die Kontrolle aus. „Ich empfehle allen meinen Mitarbeitern, die an einem schweren Verkehrsunfall beteiligt sind, freiwillig einen Atemalkoholtest zu machen.“ So könne jeder Beamte einen Beitrag zu den Ermittlungen leisten und jedem Verdacht vorbeugen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte: „Wir müssen darüber sprechen, ob wir bei Unfällen mit Beteiligung von Polizisten ohne großen Aufwand Alkoholkontrollen automatisch durchführen.“ Rechtlich kann dies bislang aber nicht vorgeschrieben werden.

Fabien Martini aus Reinickendorf, 21 Jahre alt, war bei dem Unfall ums Leben gekommen. Sie lenkte ihren Wagen in der Mittagszeit auf der Grunerstraße von der rechten Spur in Richtung Potsdamer Platz quer über die Fahrbahn zu den Parkplätzen auf dem Mittelstreifen. Dann prallte ein Polizeiauto gegen den Renault. Mit 134 km/h war der Streifenwagen mit Blaulicht unterwegs – Tempo 90 waren es beim Aufprall. Monatelang ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung gegen G. Dass der Beamte gegen die Vorschrift, bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht niemanden zu gefährden, verstoßen hat, ist unbestritten. Ohnehin wird davon ausgegangen, dass allein die Raserei das Ende für seine Polizeikarriere bedeutet hätte.

Doch vor zwei Wochen ist bekannt geworden, dass der Polizist möglicherweise betrunken hinterm Steuer saß. Bei einer Blutuntersuchung in der Charité, in die die leicht verletzten Polizisten nach dem Unfall gebracht worden waren, wurden 1,1 Promille Alkohol bei G. gemessen.

„Allein der Verdacht wiegt schwer“

Trotz der Brisanz ließ sich der Innenausschuss zunächst mehr als zwei Stunden Zeit. Erst kurz vor Ende der Sitzung kam das Thema zur Sprache, bei dem die Glaubwürdigkeit von Polizei und Justiz infrage und Vorwürfe im Raum stehen, es herrsche Korpsgeist und ein Beamter werde gedeckt. „Wir sind zutiefst beschämt, dass darüber gesprochen werden muss, dass ein Angehöriger der Polizei mit Alkohol im Straßenverkehr in Verbindung gebracht wird“, sagte Geisel. „Allein der Verdacht wiegt schwer.“

Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach, schilderte den Gang der Ermittlungen. Am 29. Januar 2018 um 13.50 Uhr sei der Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft – üblich bei schweren Unfällen – informiert worden. Der Staatsanwalt schaltete einen Unfallsachverständigen ein. Es habe jedoch keinen Verdacht auf Alkohol und daher keinen Anlass dafür gegeben, sich über eine Blutuntersuchung „Gedanken zu machen“.

Den Vorwurf der Eltern von Fabien Martini, Justiz und Polizei hätten die Ermittlungen verschleppt, wies Raupach zurück. Er habe nach Prüfung der Akten keinerlei Verfahrensverzögerung festgestellt. Es seien zahlreiche Gutachten erstellt und Zeugen vernommen worden. Die Anwälte der Eltern und des Beamten G. hätten Akteneinsicht nehmen können.

Im August 2018 habe das Verfahren kurz vor dem Abschluss gestanden. Im September habe es vom Anwalt der Eltern Hinweise auf die mögliche Alkoholisierung gegeben. Auf weitere Nachfragen sei der Staatsanwaltschaft ein Schreiben zu den Ergebnissen der Blutuntersuchung, das ursprünglich aus der Charité stammt, übermittelt worden. Seither werde auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit gegen G. ermittelt. Schließlich sei – mithilfe eines Verfahrens wegen Strafvereitelung gegen Klinikpersonal – die Patientenakte samt der Auswertung der Blutprobe von G. beschlagnahmt worden.

Raupach wies ausdrücklich auf die Hürden bei dem Verfahren gegen G. hin. Die rechtliche Frage, ob die Ergebnisse der Blutprobe verwertet werden können, „wird noch ein ganz entscheidende Rolle spielen“. Es gehe dabei auch um Eingriffe in Grundrechte. Es stehe nicht fest, dass G. bei der Fahrt alkoholisiert war.

Zugleich werde ermittelt, ob andere Beamte vom Polizeiabschnitt in Mitte und der junge Kollege, der als Beifahrer im Einsatzwagen saß, von der möglichen Alkoholisierung bei G. etwas gewusst und Hinweise dazu nicht weitergegeben haben könnten. „Es ist nicht absehbar, wann das Verfahren abschließend bewertet werden kann“, sagte Raupach.

Dass es ein sogenannter eilbedürftiger Einsatz war, bei dem die Polizei mit Blaulicht und Sonder- und Wegerechten ohne Tempolimit unterwegs sein darf, daran besteht laut Raupach kein Zweifel. Der Polizei war ein Raubüberfall gemeldet worden. Erst nach dem Unfall kam die Nachricht: Es war Fehlalarm.

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