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Berlin: Todesfahrer auf freiem Fuß

Der Polizei fehlen Beweise, um den Rotraser von Mitte zu überführen

Die Todesfahrt vom Potsdamer Platz ist weiter ungeklärt – und der Fall wird mit jedem Tag rätselhafter. Die Polizei musste einen Verdächtigen Montag wieder laufen lassen, weil die Beweise gegen ihn fehlen. Der 25-jährige Araber ist nicht der Halter des teuren BMW-Coupés, sondern lediglich der „Nutzer“ wie er bei der Polizei sagte. Zur Tatzeit am Sonnabend um 21 Uhr will er jedoch nicht gefahren sein. Abdul P. (Name geändert) hatte sich in Begleitung seines Rechtsanwaltes bei der Polizei gemeldet. Nach seiner Befragung wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. P. stammt aus einer polizeibekannten arabischen Großfamilie. Auch Abdul P. ist der Polizei mehrfach aufgefallen, er steht jedoch nicht auf der Intensivtäterliste der Staatsanwaltschaft.

Wie berichtet, war der 77-jährige Tourist Johannes K. an der Fußgängerampel vor dem Sony-Center von einem silberfarbenen BMW erfasst worden, der mit hoher Geschwindigkeit das rote Licht missachtet hatte. Der Mann war sofort tot, der Wagen raste Richtung Leipziger Platz davon. Da sich Zeugen das Kennzeichen gemerkt hatten, konnte die Polizei den Halter schnell ermitteln: Den 41-jährigen Neuköllner Heiko H. Er gab an, dass nicht er, sondern P. den Wagen nutze.

Erst die Staatsanwaltschaft ernannte Abdul P. Dienstag zum Beschuldigten. Bei der Polizei war er am Vorabend nur als Zeuge gehört worden. Dem Vernehmen nach ist die Beweislage bislang dürftig. Um ihm die Todesfahrt nachzuweisen, bedarf es eindeutiger Zeugenaussagen. Ob der Kriminaltechnik ein Beweis gelingen wird, ist offen. Denn P. hat ja zugegeben, den Wagen ständig zu nutzen. DNA-Spuren oder Fingerabdrücke im Wageninneren haben nur geringe Beweiskraft.

Das Fahrzeug war, wie berichtet, einen Tag nach dem Unfall in Tempelhof gefunden worden, es war in unmittelbarer Nähe des Landeskriminalamtes abgestellt. Das mehr als 100 000 Euro teure Coupé der 6er-Reihe war lediglich am Außenspiegel beschädigt, zudem war die Frontscheibe gesprungen. Unklar ist weiterhin, weshalb H. der arabischen Familie das Auto „zur Verfügung“ stellte. Vorstellbar sei, hieß es bei der Polizei, dass die Großfamilie den Wagen zwar bezahlt habe, aus Angst vor einer Beschlagnahmung aber nicht auf den eigenen Namen anmelden will.

Der Fall erinnert an die Todesfahrt von Levent U. Der 26-Jährige hatte im Februar 2007 in Schöneberg mit einem geliehenen Auto auf der Flucht vor der Polizei mehrere rote Ampeln überfahren. Beim Zusammenstoß mit einem anderen Auto tötete er einen Krankenpfleger. U. war zunächst geflüchtet, hatte sich dann am nächsten Morgen gestellt. Der Fall hatte Justizsenatorin Gisela von der Aue in Bedrängnis gebracht, nachdem bekannt worden war, dass ein Richter den Todesfahrer Tage zuvor erneut von der Haft verschont hatte. Dabei stand U. unter Bewährung. Seine Akte bei der Polizei hatte zu diesem Zeitpunkt bereits um die 200 Einträge. Öffentlichkeit und Opposition im Abgeordnetenhaus hatten die Entscheidung des Richters, den Türken nach einer neuen Festnahme wieder auf freien Fuß zu setzen, als völlig unverständlich kritisiert. Später zeigte die Justiz Härte: Im Oktober 2007 war der Mann zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

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