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Nach dem Tod von Mohammed wurden am Ort des Geschehens im Monbijoupark Blumen niedergelegt.

© Paul Zinken/dpa

Tödlicher Streit in Berlin-Mitte: Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft wegen Totschlags von 13-jährigem Mohammed

Ein 41-Jähriger zieht Oktober 2020 im Monbijoupark in Mitte ein Messer und sticht dem 13-jährigen Mohammed nach einem Beinahe-Rempler ins Herz.

Ein Beinahe-Rempler löste einen Streit aus, der für einen 13 Jahre alten Jungen in einem Tunnel am Monbijoupark in Mitte tödlich endete. Der 41-jährige Gökhan Ü. hatte ein Messer gezogen. Eine Notwehr, auf die er sich im Prozess berufen hat, lag aus Sicht des Staatsanwalts nicht vor. Auf zwölf Jahre Gefängnis wegen Totschlags sowie gefährliche Körperverletzung plädierte er am Montag vor dem Landgericht. Ein Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag verkündet.

Gökhan Ü. und Mohammad, genannt Momo, waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet. Der 13-Jährige war mit Freunden unterwegs. Sie wollten zum Spreeufer. Weil Momo auf ein Handy geschaut habe und unachtsam gewesen sei, habe er die Begleiterin von Ü. beinahe angerempelt, so die Anklage. Die Frau habe ausweichen müssen. „Darüber erregte sich der Angeklagte.“

Nachdem einige Begleiter des 13-Jährigen hinzugetreten seien, habe Ü. ein Messer gezogen. Der zehn Zentimeter tiefe Stich durchdrang das Herz. Mohammed, der mit seiner Familie auf der Flucht vor dem Krieg in Syrien nach Deutschland gekommen war, verstarb noch am Tatort.

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Ein 22-jähriger Begleiter des palästinensischen Jungen habe Ü. festhalten wollen. Laut Anklage setzte Ü. erneut sein Messer ein. Ahmed S. wurde im linken Brustbereich schwer verletzt.

Gökhan Ü. hatte zu Prozessbeginn vor fünf Wochen erklärt, er habe sich durch mehrere Jugendliche bedroht gefühlt und einen Angriff abwehren wollen. „Ich habe keinen bewussten Stich gesetzt“, erklärte Ü. über seine Anwältin. Der Staatsanwalt dagegen ist davon überzeugt, dass für den Angeklagten keine Notwehrsituation vorgelegen habe. Ü. habe rechtswidrig angegriffen.

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