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Innensenator Andreas Geisel (SPD).

© Monika Skolimowska/dpa

Update

Tödlicher Unfall in Berlin-Mitte: Innenausschuss debattiert Fall Fabien

Innensenator Geisel und Polizeipräsidentin Slowik müssen sich Fragen der Abgeordneten stellen. Beschuldigter Polizist erhielt ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

Für Polizei und Justiz geht es um alles – um Glaubwürdigkeit. Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses befasst sich am Montag mit der Frage, ob der Staat einen Straftäter in den eigenen Reihen gedeckt hat. Innensenator Andreas Geisel (SPD) wird erwartet, Polizeipräsidentin Barbara Slowik ist angekündigt, ebenso der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach. Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux hat einen Fragenkatalog vorgelegt – zum Unfall auf der Grunerstraße am 29. Januar 2018.

Fabien M., 21 Jahre alt, ist dabei ums Leben gekommen. Sie lenkte ihren Wagen von der rechten Spur in Richtung Potsdamer Platz quer über die Fahrbahn zu den Parkplätzen auf dem Mittelstreifen. Dann stieß ein Einsatzwagen der Polizei auf den Renault. Mit 134 Stundenkilometern war der Streifenwagen mit Blaulicht unterwegs – Tempo 90 waren es beim Zusammenstoß.

Monatelang ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Beamten, der am Steuer saß. Peter G., 51 Jahre, wurde zunächst der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Der Einsatz war „eilbedürftig“, ein Tempolimit für Blaulichtfahrten gibt es nicht, aber die Maßgabe, dass niemand gefährdet werden darf. Auch für Polizisten ist klar: G. war viel zu schnell. Dass er nach einer Verurteilung nicht mehr in den Dienst zurückkehren würde, davon gingen viele Beamte ohnehin aus.

Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit

Seit eineinhalb Wochen ist alles anders. Nun besteht der Verdacht, dass G. alkoholisiert gefahren sein könnte. Die Information gelangte über Umwege zur Staatsanwaltschaft. Eine Pflegekraft der Charité hatte sich im Herbst an die Eltern von Fabien M. gewandt. Weil die Staatsanwaltschaft nicht einfach Patientenakten beschlagnahmen kann, ermittelte sie gegen Mitarbeiter der Charité wegen Strafvereitlung – und kam so an die Unterlagen des damals verletzten Polizisten. Bei der Blutentnahme in der Charité waren es bei G. 1,1 Promille. Nun wird gegen ihn auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit ermittelt.

Die Eltern von Fabien und deren Anwalt sprechen von einem Justizskandal, es sei einseitig und schleppend ermittelt worden. Daran schließen sich die Fragen des Abgeordneten Lux an: Etwa warum es keinen Alkoholtest am Unfallort gab. Dem Tagesspiegel erklärte die Polizei dazu: „Atemalkohol- und auch Drogenvortests sind keine Standardmaßnahmen, sie bedürfen konkreter Verdachtsmomente.“ Gemeint ist typisches Verhalten nach Alkohol- oder Drogenkonsum. Die Beamten vor Ort müssen entscheiden, ob sie einen Alkoholtest machen.

Polizeipräsidentin Slowik hatte erst vor zwei Wochen von den neuen Vorwürfen erfahren – obwohl die Polizeiführung über solch brisante Fälle stets sofort informiert wird. Der bloße Verdacht „erschüttert“, erklärte Slowik dann. Sie sicherte der Familie zu, „rückhaltlos alles zur Aufklärung Erforderliche“ beizutragen.

Peter G. ist krankgeschrieben. Die Polizei wollte ihn nun im Zuge eines Disziplinarverfahrens schon suspendieren. Doch das war nicht möglich. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ist weiter nicht beweissicher, ob G. bei der Fahrt unter Alkohol stand. Nach Tagesspiegel-Informationen ist Peter G. bereits ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen und zugestellt worden. Bislang fehlen der Polizei aber noch aus dem Ermittlungsverfahren konkrete Erkenntnisse, um im Disziplinarverfahren nun auch die Entfernung von Peter G. aus dem Beamtenverhältnis voranzutreiben.

Und die Justiz sieht sich konfrontiert mit nicht einfachen Fragen: Sind die Ergebnisse der medizinischen Blutuntersuchung überhaupt vor Gericht verwertbar? Schwierig. Und: Welcher Kollege wird sich nachträglich selbst beschuldigen, doch Alkohol bei G. bemerkt, aber nichts getan zu haben?

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