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Tragischer Unfall: Auspark-Manöver mit tödlichem Ausgang

Eine Ärztin wurde zu 8000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie hatte eine 85-jährige Frau angefahren, die nach einem Sturz verstarb. Ein solcher tragischer Unfall könne allerdings jedem Autofahrer passieren, sagte der Richter.

Sie sah nach hinten, sie fuhr auch langsam an. Dennoch kam es zur Tragödie: Kristina W. verursachte beim Ausparken einen folgenschweren Unfall. Es kam am Hindenburgdamm in Lichterfelde zwar nur zu einer leichten Kollision. Dabei aber stürzte eine 85-jährige Rentnerin. Die 39-jährige Autofahrerin, die als Ärztin Leben retten will, trägt seitdem die Verantwortung für den Tod eines Menschen. Elf Monate nach dem Unglück saß sie am Mittwoch vor Gericht – sichtlich betroffen, umfassend geständig.

„Wie soll man jemanden noch bestrafen, der sich bis heute viele Gedanken über den Vorfall macht und bereits eine große Last trägt?“, fragte der Verteidiger. Kristina W. (Namen geändert) reagierte nicht darauf. Sie war bemüht, jede Frage so gut wie möglich zu beantworten. Diese Sekunden, in denen sie in ihrem VW Golf den Rückwärtsgang eingelegt hatte und ein kurzes Stück gerollt war, ist sie seit jenem Vormittag im Juni immer wieder durchgegangen. „Ich habe über beide Schultern geschaut, ich muss sie übersehen haben“, schilderte sie. Als sie eine kleine Erschütterung spürte, habe sie zunächst an einen Stein gedacht. „Dann sah ich eine Person.“

Die 85-jährige Elsa M. kam mit ihrer 66-jährigen Tochter vom Arzt. An der Ecke Dürerstraße setzte die Ärztin mit ihrem Auto zurück. Es kam ein Unglück zum anderen. „Ich bekam einen Stoß“, beschrieb die Tochter. Ihre Mutter hatte sich untergehakt. Der Stoßimpuls aber führte dazu, dass die Rentnerin stürzte. Sie fiel auf den Hinterkopf. Die Ärztin sprang aus dem Fahrzeug und alarmierte sofort Hilfe. Elsa M. kam ins Krankenhaus. „Sie ist aber nicht mehr aufgewacht“, sagte die Tochter unter Tränen.

Die Ärztin hatte sich nach dem Unfall in einem Brief an die Hinterbliebenen entschuldigt, sie wiederholte es im Prozess. Wie es zum Unfall kam, sei schwer zu ergründen, sagte ihr Verteidiger. Kristina W. sei gesundheitlich angeschlagen gewesen. „Das könnte ein Ansatz sein“, fügte er hinzu. Die Ärztin vermied solche Überlegungen, die als Rechtfertigung gedeutet werden könnten. Ihr Anwalt bot in ihrem Namen ein Schmerzensgeld an.

Kristina W. ist der fahrlässigen Tötung schuldig. Darin waren sich am Ende alle Prozessbeteiligten einig. Sie legte nicht die Sorgfalt an den Tag, die erforderlich war. Beim Rückwärtsfahren muss ein Autofahrer dafür sorgen, dass niemand gefährdet wird, hieß es im Urteil. Ein solcher tragischer Unfall könne allerdings jedem Autofahrer passieren, sagte der Richter. Die verhängte Strafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Die Ärztin muss 8000 Euro zahlen.

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