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Berlin: Trampelpfad vor dem Amtsgericht

Auf vielen Gehsteigen blieb der Schnee liegen

Der erste Schnee der Saison zeigt, dass die Verschärfung des Straßenreinigungsgesetzes allein noch keinen durchschlagenden Erfolg hat. Obwohl Grundstückseigentümer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Schneeräumung auf den Gehsteigen nicht mehr abwälzen können und die von ihnen beauftragten Winterdienste kontrollieren müssen, hatten die Ordnungsämter seit Donnerstag viele Anzeigen zu schreiben – und das, obwohl Bußgelder von bis zu 10 000 Euro drohen.

„Wir müssen feststellen, dass es ähnliche Probleme mit der Räumpflicht wie im letzten Jahr gibt“, sagte Mittes Wirtschaftsstadtrat Carsten Spallek (CDU). Bis Freitagmittag gab es rund 50 Anzeigen. Wegen des Schichtdienstes seien von den 36 Mitarbeitern des Ordnungsamtes aber stets nur drei bis vier Doppelstreifen unterwegs. Da viele Räumfirmen vor Verabschiedung der Gesetzesnovelle am 11. November Aufträge gar nicht oder nur zu deutlich höheren Preisen entgegengenommen haben, sei offen, inwieweit Hausbesitzer überhaupt Winterdienste verpflichten konnten, sagte Spallek.

„Es ist sehr viel mehr gemacht worden als in den letzten Jahren, aber es gibt immer noch schwarze Schafe“, so das Fazit von Wirtschafts- und Ordnungsstadtrat Marc Schulte (SPD) in Charlottenburg-Wilmersdorf. Alle 45 Mitarbeiter des Ordnungsdienstes seien derzeit voll im Wintereinsatz. Zwischen 6 und 22 Uhr sind ständig zehn bis 15 Einsatzkräfte unterwegs. Noch am Donnerstag wurden 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In zwei Fällen, in denen eine konkrete Gefährdung bestand, sei eine kostenpflichtige Räumung angeordnet worden. Die Männer der BSR rücken jedoch erst dann an, wenn sie ihre Pflichtaufgaben erfüllt hätten, sagte Schulte. Räume der Hausbesitzer vorher doch noch, bleibe der Bezirk auf den Kosten sitzen.

Doch auch die Bezirke kamen ihrer Räumpflicht offenbar nicht überall nach. Die Gehwege vor etlichen Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen blieben auch am Tag nach dem Schneetreiben ungeräumt, berichteten mehrere Leser. Auch auf dem Gehsteig vor der Außenstelle des Amtsgerichts Tiergarten in der Kirchstraße türmte sich Donnerstag der Schnee. Es habe nur einen schmalen Trampelpfad gegeben, schrieb Rechtsanwalt Johannes Eisenberg in einem Beschwerdebrief an den Amtsgerichtspräsidenten Alois Wosnitzka. Es sei „eine ausgemachte Unverfrorenheit“, dass die Justiz der Räumpflicht bis um 9 Uhr nicht nachgekommen sei. Dort wies man die Vorwürfe zurück. Die Justiz sei dort nur Mieter der landeseigenen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die das Gebäude wiederum von einem privaten Eigentümer gemietet habe, sagte Gerichtssprecher Robert Bäuml. Bereits um sieben Uhr früh habe man die BIM informiert, dass der Winterdienst nicht tätig geworden sei. Am Nachmittag ließ der private Hauseigentümer dann den Schnee räumen. Rainer W. During

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