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Trennungsgeld-Affäre: Verfassungsgericht entscheidet über Akteneinsicht

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht beschäftigt sich am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung mit der Klage der Linkspartei-Fraktion auf Einsicht in Trennungsgeld-Akten von Beamten.

Potsdam - Die Klage hatten der parlamentarische Geschäftsführer Heinz Vietze und der rechtspolitische Sprecher Stefan Sarrach eingereicht. Ihnen war seitens der Landesregierung Einsicht in die Trennungsgeld-Akten verwehrt worden. In dem Verfahren geht es nach Angaben des Linkspartei-Anwalts Bernfried Helmers um eine grundsätzliche Klärung, ob Landtagsabgeordneten Einsicht in Personalakten von Mitgliedern der Landesregierung gewährt werden muss. Mit dieser Frage habe sich bislang noch kein deutsches Verfassungsgericht befasst.

Vietze und Sarrach wollen mit der Klage erwirken, dass sie in die Trennungsgeld-Akten von Spitzenbeamten wie Staatssekretären, Staatsanwälten und Gerichtspräsidenten einsehen können. Diesen wird ebenso wie hunderten anderen Beamten vorgeworfen, in den 1990er Jahren zu viel Trennungsgeld erhalten zu haben.

Die Landesregierung hatte Vietze zunächst Einsicht in die Akten von Spitzenbeamten genehmigt. Doch gingen einige Betroffene juristisch dagegen vor. Das Oberverwaltungsgericht stellte das Recht der Beamten auf Schutz der Privatsphäre über das Recht der Abgeordneten auf Akteneinsicht. Das Kabinett beschloss daraufhin, auch in allen anderen Fällen keine Einsicht zu gewähren. (tso/ddp)

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