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Gegner des tests demonstrieren im April 2019 in Berlin.

© imago images / Christian Ditsch

Trisomie-Test: Der Bluttest wird frühestens 2020 Kassenleistung

Der Test auf Trisomien während der Schwangerschaft wird wohl nicht vor Ende 2020 Kassenleistung - wenn überhaupt. Warum ist er so umstritten?

Ein Bluttest zum Aufspüren von Trisomien während der Schwangerschaft wird voraussichtlich nicht vor Herbst 2020 von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden – wenn der um die 200 bis 600 Euro teure Test denn überhaupt Kassenleistung wird. Über diese Frage entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Krankenkassen, Ärzten und Kliniken, das den Umfang der Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen festlegt. Ursprünglich hätte der G-BA im August darüber befinden sollen. Dieser Termin wurde nun auf Mitte September 2019 verschoben. Aufgrund der Vielzahl und komplexen Inhalte der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen und dem damit verbundenen hohen Auswertungsbedarf sei es nicht möglich gewesen, den ursprünglich geplanten Termin einzuhalten, teilte eine Sprecherin des G-BA auf Anfrage mit.

Der Test ist umstritten

Der sogenannte nicht-invasive Pränatal-Test (NIPT) ermöglicht es, bereits ab der 10. Schwangerschaftswoche im Blut der Schwangeren nachweisbare Erbgutbestandteile des Embryos auf genetische Abweichungen wie einer Trisomie zu analysieren. Der Test ist umstritten. Befürworter sehen in ihm eine risikoärmere Alternative zu den invasiven Methoden, bei denen Proben entweder des Fruchtwassers oder der Plazenta untersucht werden. Diese Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Bei der Probenentnahme besteht jedoch das Risiko einer Fehlgeburt, das beim Bluttest so nicht besteht. Aber gerade in dieser „Einfachheit“ des NIPT sehen Kritiker die Gefahr, dass im Falle der Kostenübernahme durch die Krankenkassen der Druck auf die Eltern steige, den Test auch durchzuführen. Und damit würde die Abtreibungsrate von Kindern mit Trisomie 21 – das sogenannte Downsyndrom – wachsen.
Zwischen diesen beiden Polen will der G-BA nun voraussichtlich am 19. September entscheiden. Sollte die Entscheidung zugunsten einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ausfallen, vergeht allerdings noch einige Zeit, bis das dann auch umgesetzt wird. Zu Beginn des Entscheidungsprozesses sei vereinbart worden, dass ein solcher Beschluss erst dann in Kraft trete, wenn eine entsprechende Versicherteninformation verabschiedet werde, sagte die G-BA-Sprecherin. Dies sei für Herbst 2020 geplant. Das Für und Wider der vorgeburtlichen Untersuchungen auf Trisomien ist auch ein großer Schwerpunkt in der nächsten Ausgabe der Tagesspiegel-Gesundheitsmagazine zum Thema „Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt“, die Ende September 2019 erscheinen wird.

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