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Berlin: Triumph für den Präsidenten – Schlag für die Ermittler

Kripo findet mögliche Freilassung unerträglich CDU macht Justizsenatorin verantwortlich

Die mögliche Entlassung des mutmaßlichen Drogenhändlers Mahmoud Al-Z. – alias der „Präsident“ – aus der Untersuchungshaft ist in der Polizei und bei der Opposition auf Unverständnis und Kritik gestoßen. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Beschwerde des „Präsidenten“ und drei weiteren Angeklagten gegen die weitere U-Haft am Freitag stattgegeben.

Ein Ermittler, der mit der Verfolgung des mutmaßlichen Unterwelt-Chefs betraut war, findet die Karlsruher Entscheidung „unerträglich“ und hat noch kraftvollere Ausdrücke parat. Von einem „Tiefschlag“ sprach der Vorsitzende des Innenausschusses, Peter Trapp (CDU), für all diejenigen, die „hervorragende kriminalistische Arbeit geleistet haben“. Trapp verglich die Lage der Ermittler mit Hamstern im Rad: „Die treten und treten und kommen nicht weiter.“ Zudem sei ihm unklar, warum sich die Finanzbehörden noch nicht um „die aus kriminellen Machenschaften erzielten Gewinne des Angeklagten“ gekümmert hätten.

Mit Kritik an der Justiz wollte sich Lutz Hansen, Chef des Bundes der Kriminalbeamten, zurückhalten. Er wies allerdings auf die schlimmen Folgen der Entscheidung der Bundesrichter hin: „Wenn so jemand auf freiem Fuß ist, dann hat er wieder die Möglichkeit, Zeugen unter Druck zu setzen und Beweismittel zu beseitigen.“ Damit würde die bisherige Ermittlungsarbeit zunichte gemacht und die weitere erschwert werden. „Dadurch sinken die Chancen, dass wir ihn mal hinter Gitter bringen“, sagte Hansen.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Michael Braun, sprach von einem „Justizskandal“. Zu verantworten habe ihn die zuständige SPD-Senatorin Karin Schubert. Die Ursache der Probleme in den Verfahren gegen den „Präsidenten“ liege in der mangelhaften Personalausstattung der Gerichte. Das wiederum sei die Folge einer Sparpolitik, die Schubert nicht abgewehrt habe. Darüber hinaus sei das Ansehen der Berliner Justiz beschädigt. Dass gleich zwei Richter wegen Befangenheit aus der Hauptverhandlung ausscheiden mussten, spreche nicht für ihre Qualität. Und wenn nur ein Ergänzungsrichter zur Verfügung gestanden habe, sei das Verfahren nicht gut vorbereitet gewesen.

So sieht es auch der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Sebastian Kluckert. Zwölf Personen seien angeklagt worden. Zugleich habe das Gericht nur einen Verhandlungstag pro Woche anberaumt. Das zeige, dass man mit einem langen Verfahren rechnete – und schon deshalb mehr als einen einzigen Ergänzungsrichter hätte vorsehen müssen. Der Rechtspolitiker der SPD-Fraktion, Fritz Felgentreu, nahm Schubert in Schutz. Dergleichen „passiert nicht nur in Berlin“, sagte Felgentreu. Auch müsse man sehen, dass der Beschuldigte „über erhebliche Möglichkeiten“ verfüge. Allerdings müsse man von einem Gericht erwarten können, dass es sich auf das Verfahren gegen solch einen Beschuldigten entsprechend einstellt. Doch seien die Gerichte unabhängig, und deshalb könne die Justizsenatorin auch nicht viel tun.

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