zum Hauptinhalt

Berlin: Trödelmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

Kunst- und Trödelmärkte in Berlin dürfen künftig – mit Ausnahme des Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag – an allen Sonn- und Feiertagen öffnen. Und zwar von 7 bis 18 Uhr; an den Adventssonntagen sogar bis 20 Uhr.

Kunst- und Trödelmärkte in Berlin dürfen künftig – mit Ausnahme des Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag – an allen Sonn- und Feiertagen öffnen. Und zwar von 7 bis 18 Uhr; an den Adventssonntagen sogar bis 20 Uhr. Eine solche Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wurde vom Abgeordnetenhaus am Donnerstag beschlossen.

Außerdem wurde für Blumenläden, Bäcker und Konditoreien festgelegt, dass sie in Zukunft am Oster- und Pfingstsonntag sowie am 1. Weihnachtsfeiertag ihre Waren verkaufen dürfen. Am Ostermontag und 2. Weihnachtsfeiertag bleiben diese Läden geschlossen.

Damit wurden die verkaufsoffenen Tage an den Doppelfeiertagen gewechselt. Das kommt den Bäckern und Blumenhändlern entgegen. Wirkung gezeigt haben auch die Beschwerden der Betreiber von Kunst- und Flohmärkten, die am Oster- und Pfingstsonntag bisher nicht verkaufen durften.

Gleichzeitig wurde der Arbeitsschutz verbessert. Ladenbesitzer, die sich nicht daran halten, dass ihre Mitarbeiter nur an zwei der vier offenen Adventssonntage arbeiten dürfen, müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch für Trödler und Kunsthändler, die sich nicht an die Öffnungszeiten halten. za

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false