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Berlin: Trotz Niederlage vor Gericht: Senat will weiter Tempo 30 Schilder in der Lehrter Straße müssen weg.Urteil spricht nicht gegen andere Limits, sagt Verwaltung

Auch wenn der Senat das Gerichtsurteil um die Tempo-30-Regelung in der Lehrter Straße akzeptiert, will er grundsätzlich weiter für dieses Modell kämpfen. „Wir gehen davon aus, dass die Schilder in der Lehrter Straße abgebaut werden“, sagte gestern die Sprecherin der Verkehrsverwaltung, Manuela Damianakis, angesichts des Gerichtsurteils vom Mittwoch.

Auch wenn der Senat das Gerichtsurteil um die Tempo-30-Regelung in der Lehrter Straße akzeptiert, will er grundsätzlich weiter für dieses Modell kämpfen. „Wir gehen davon aus, dass die Schilder in der Lehrter Straße abgebaut werden“, sagte gestern die Sprecherin der Verkehrsverwaltung, Manuela Damianakis, angesichts des Gerichtsurteils vom Mittwoch. Weil der Senat auch künftig Tempo 30 vorschreiben will, wo es sinnvoll erscheine, sind weitere Rechtsstreitigkeiten absehbar.

Ein Taxiunternehmer hat gegen das Tempolimit geklagt, das die Verkehrsverwaltung auf Betreiben einer Bürgerinitiative im Jahr 2002 zwischen Seydlitz- und Kruppstraße eingerichtet hatte. Die pauschale Begründung mit einer geringeren Unfallgefahr akzeptierte das Verwaltungsgericht angesichts der übersichtlichen, locker bebauten und nur mäßig befahrenen Straße nicht. Auch die Polizei hatte das Tempolimit damals nicht für notwendig befunden.

Die Anlieger sind von dem Urteil enttäuscht: „Man fühlt sich deutlich sicherer, seit Tempo 30 gilt“, sagt die 81-jährige Ingeborg Kaminski, die seit über zehn Jahren in der Lehrter Straße wohnt. „Gerade für die vielen älteren Leute hier wäre es eine Katastrophe, wenn wieder schneller gefahren werden darf.“ Eine Mitarbeiterin der an der Straße ansässigen Stadtmission sagt: „Als Radfahrerin empfinde ich den ruhigeren Verkehr als sehr angenehm.“

Vielleicht kommen die Schilder bald in veränderter Form zurück: als 30er-Zone. „Das wäre in der Lehrter Straße nicht abwegig“, sagt Gerichtssprecher Björn Schaefer. Während einzelne Tempo-30- Abschnitte auf Hauptstraßen mit konkreten Fakten begründet werden müssten, sei eine – auch politisch gewollte – Beruhigung von ganzen Gebieten durch Tempo 30 juristisch schwerer angreifbar.

Darauf setzt auch die Verwaltung: „Wir halten Tempo 30 an sehr vielen Stellen in der Stadt für sinnvoll, auch an Hauptverkehrsstraßen“, sagt Damianakis. Dass um einzelne Schilder weiter vor Gericht gestritten werde, sei absehbar, aber normal. Konkrete Fälle stehen zurzeit allerdings nicht auf der Tagesordnung des Verwaltungsgerichts. Im vergangenen Jahr hatten die Juristen zwei derartige Fälle beurteilt: An der Lessingstraße in Tiergarten wiesen sie die Klage eines Taxiunternehmers gegen die 30er- Schilder ab, weil ein Lärmgutachten klar für das Limit sprach. Der Tempelhofer Manfred-von-Richthofen-Straße verordneten sie Tempo 30 nur tagsüber.

Im Jahr zuvor aber musste die Verwaltung schon eine Niederlage einstecken: Die Richter erklärten das 2001 eingeführte Tempo 60 auf der Avus zwischen Dreilinden und Spanischer Allee für rechtswidrig. Jetzt ist auf der Strecke wieder Tempo 80 erlaubt – zum Leidwesen vieler Anwohner, die den Senat damals zu der 60er-Regelung gedrängt hatten. Seit wieder Tempo 80 gilt, sei es deutlich lauter geworden, heißt es. Aber ohne gerichtsfesten Beleg kein Tempolimit.

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