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Berlin: Trotz sofortiger Sperrung belastete die Bank erst einmal das Konto des Kunden und erhöhte auch noch den Kreditrahmen gewaltig

EC-Karte und Schecks waren schon gesperrt, als die Polizei den Wohnungseinbruch in der Nacht vom 11. Februar aufnahm.

EC-Karte und Schecks waren schon gesperrt, als die Polizei den Wohnungseinbruch in der Nacht vom 11. Februar aufnahm. Denn die Einbrecher hatten neben verschiedenen Wertsachen auch die EC-Karte und Euroschecks, obwohl sie getrennt - im Safe und im Schreibtisch - verwahrt worden waren, mitgenommen. Die Auskunft aus dem Call Center der Deutschen Bank 24 an den Bankkunden war eindeutig: Wenn alles richtig gesperrt sei, könne nichts passieren. So machte sich Wolfgang H. zunächst keine Sorgen, als nach einer Woche auf dem Kontoauszug stand, dass zwar ein gesperrter Scheck vorgelegt, dieser aber wieder an das Geldinstitut des Einreichers zurückgegeben worden sei: "Die Buchung erscheint nicht auf Ihrem Kontoauszug." Erneut versicherte ihm die Deutsche Bank 24 telefonisch, es gebe keine Probleme. Eine Woche später aber hatte die Bank das Konto schon mit 4800 Mark belastet, denn inzwischen waren zwölf Schecks à 400 Mark eingereicht worden. Beim sofortigen Anruf in der Bank, erfuhr der Kunde wiederum, er solle sich keine Sorgen machen, die Unterschriften würden überprüft, und dann gebe es eine Rückvergütung. Aber nach einer Woche fand Wolfgang H. keine Gutschrift auf dem Auszug. Stattdessen waren fünf weitere Schecks eingelöst worden. Insgesamt also 6800 Mark zu Lasten von Wolfgang H. Dass der Dispo-Kredit in Höhe von 5000 Mark längst überzogen war, störte die Bank nicht: Sie erhöhte den Kreditrahmen ungefragt auf 21 000 Mark.

Erst bei einem erneuten Anruf bei der Direktbank erfuhr H., dass er eine Schadensmeldung unter Angabe des polizeilichen Aktenzeichen machen müsse. Der Vorgang werde der "Zentralstelle zur Schadensbekämpfung im Euroscheck-System" zur Prüfung vorgelegt, und wenn kein Missbrauch vorliege, bekomme H. das Geld sowie die Sollzinsen erstattet. Von dem "Plus an Unabhängigkeit", mit dem die Direktbank wirbt, konnte er nicht viel erkennen, stattdessen hing er stundenlang in der Warteschleife des Call Centers.

Das sei "kein Einzelfall", sagt der Bankenexperte bei der Berliner Verbraucherzentrale, Ernst Ungerer. Da kein fahrlässiges Verhalten vorliege, Schecks und Scheckkarte aufbewahrt worden seien, hätte die Bank das Konto des Kunden nicht belasten dürfen. Der Schaden sei voll von ihr zu tragen. Auch wenn sie den Sachverhalt zunächst prüfe, dürfe dies nicht zu Ungunsten des Kunden gehen, selbst wenn sie später das Geld zurückerstatte. Anders sieht es aus, wenn der Kunde "leicht fahrlässig" gehandelt hat, dann muss er zehn Prozent der Schadenssumme selber tragen. Bei grober Fahrlässigkeit - wenn beispielsweise EC-Karte und Schecks zusammen im Auto abgelegt waren - muss sogar die volle Summe getragen werden.

In dem vorliegenden Fall widerspricht der Sprecher der Deutschen Bank 24, Klaus Winker, der Auffassung der Verbraucherzentrale. Die Bank sei verpflichtet gewesen, die Schecks einzulösen und auch das Konto zu belasten. Dass der Kunde die Schecks hatte sperren lassen, sei noch kein Beweis dafür, dass es wirklich einen Diebstahl gab. "Man möchte zwar immer ans Gute im Menschen glauben...", sagt Winker. Erst müsse geprüft werden, ob alles rechtens vorgegangen ist. Dann werde die Angelegenheit der Versicherung übergeben, die dann, wie in diesem Fall, das Geld inklusive der Sollzinsen erstattet. "Sehen Sie, das ist ein Massengeschäft", sagt der Banker.

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