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Berlin: Trotz Urteil: Volksbegehren geht weiter

Das Volksbegehren, das die Schließung des Flughafens Tempelhof verhindern soll, geht weiter. Auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steckt die „Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof“ (ICAT) nicht auf.

Das Volksbegehren, das die Schließung des Flughafens Tempelhof verhindern soll, geht weiter. Auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steckt die „Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof“ (ICAT) nicht auf. Seit dem 29. November 2006 wurden nach Angaben der Initiatoren über 25 000 Unterschriften gesammelt. Notwendig sind 20 000 Unterstützer, um ein Volksbegehren zu beantragen.

Das Gericht habe nur festgestellt, dass der Berliner Senat dazu berechtigt sei, Tempelhof zu schließen, erklärte die ICAT. Doch der Senat und die Flughafengesellschaft könnten ihre Beschlüsse noch bis 30. Oktober 2008 variieren oder zurücknehmen. Deshalb halte man an dem Volksbegehren fest. Sollte es erfolgreich sein, zwinge es den Senat politisch und rechtlich, „alle Handlungen zu unterlassen, die der Schließung des Flughafens Tempelhof Vorschub leisten“. Außerdem müsse der Widerruf der Betriebsgenehmigung aufgehoben werden.

Ob das Volksbegehren tatsächlich diese Kraft entfalten kann, ist umstritten. Zwar bestehen für die ICAT gute Chancen, dass die Senatsinnenverwaltung den Antrag – nach Vorlage der Unterschriftenlisten – für zulässig erklärt. Aber das Begehren zielt nicht auf eine Gesetzesänderung, sondern fordert die Korrektur eines Verwaltungsakts, auf den das Landesparlament keinen unmittelbaren Zugriff hat. Das heißt: Selbst ein erfolgreicher Volksentscheid hätte nur den Charakter einer politischen Aufforderung. Es wäre eine Art Resolution ohne juristische Wirkung. Wenn der Senat das Volksbegehren zulässt, muss es innerhalb von vier Monaten von sieben Prozent der Wahlberechtigten (fast 170 000) unterstützt werden. Dann kommt es zum Volksentscheid, der erfolgreich ist, „wenn die Mehrheit dafür stimmt und diese Zustimmung einem Viertel der Wahlberechtigten (über 600 000) entspricht“. za

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