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Berlin: U-Bahn-Kameras: Überwachen ohne aufzuzeichnen Hamburg macht Videos auf allen U-Bahnhöfen

Berlin will Bilder nicht speichern. Pro & Contra

Was in Hamburg ein „voller Erfolg“ ist, soll in Berlin aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein: die regelmäßige Überwachung von Bahnhöfen der S- und U-Bahn mit Kameras, deren Bilder aufgezeichnet werden. Diskussionen darüber gibt es, seit die BVG die Zugabfertiger abgeschafft und die U-Bahnhöfe damit fast personalfrei gemacht hat. Auch die S-Bahn will von den 850 Aufsichten auf den Bahnsteigen bis zum Jahr 2009 insgesamt 600 abziehen. Nachdem jetzt wieder ein Mann angegeben hatte, er sei im U-Bahnhof Kottbusser Tor von einem Unbekannten aufs Gleis gestoßen worden, forderte der Verkehrsexperte der CDU, Alexander Kaczmarek, Bahnsteige permanent mit Videokameras zu überwachen.

„Sehr gute Erfahrungen“ damit hat nach Angaben des Sprechers der Hamburger Hochbahn, Andreas Ernst, die Hansestadt gemacht. Vandalismusschäden und Straftaten seien deutlich zurückgegangen; die Kameras wirkten auf potenzielle Täter abschreckend. Der Polizei sei es auch schon mehrfach gelungen, in die U-Bahn geflüchtete Straftäter mit den Kamera-Aufzeichnungen zu ermitteln. Bei der Einführung der Kameraüberwachung schon vor Jahren habe es keine nennenswerten Probleme mit den Datenschützern gegeben. Für den Umgang mit den Bildern gebe es klare Regeln. Die Kameras zeichnen 24 Stunden automatisch auf. Wird in diesem Zeitraum kein Vorfall bekannt, werden die Aufnahmen überspielt. Und für das Auswerten sind nur bestimmte Personen zugelassen.

In Berlin lehnen die Datenschützer dagegen eine verschärfte Videoüberwachung der Bahnhöfe ab. Alle Bahnsteige der Stadt würden bereits seit Jahren per Kamera überwacht und in den Leitzentralen beobachtet, sagte der Vize-Landesdatenschutzbeauftragte Hanns-Wilhelm Heibey. Eine Aufzeichnung aber sei nur im konkreten Vorfall zulässig. Die Speicherung aller Bilder auch ohne konkreten Anlass sei dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Eine systematische Aufzeichnungsmöglichkeit gibt es bei der BVG aber fast nur im Bereich der Notrufsäulen. Dort werden die Kameras automatisch aktiviert, wenn der Notrufknopf gedrückt wird. So will die BVG Missbrauch verhindern. Ansonsten gibt es in den 170 Bahnhöfen nach Angaben von BVG-Sprecher Klaus Wazlak außer den 200 Anlagen für die Zugabfertigung durch die Fahrer nur etwa 50 weitere Kameras, die sicherheitsrelevante Bereiche erfassen. In Hamburg sind dagegen nach Ernsts Angaben auf jeder Station vier bis acht Kameras installiert, die auch Eingangsbereiche beobachten.

Besser als Kameras seien Mitarbeiter, die auf den Bahnsteigen stationiert sind, ist Kaczmarek überzeugt. Um die Kosten fürs Personal aufzubringen, hatte der CDU-Abgeordnete vorgeschlagen, dass Fahrgäste beim Kauf eines Fahrscheins zusätzlich zehn Cent als „Sicherheitsgebühr“ zahlen sollen. Unterstützung fand Kaczmarek kaum – deshalb ist er für die „zweitbeste Lösung“, die Kameras.

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