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Ein paar Klicks zum Rechtsbruch: das Twitter-Logo auf einem Smartphone-Display.

© Franz-Peter Tschauner/dpa

Exklusiv

U-Bahn-Pöbler in Berlin: Polizist leitete per Twitter illegale Video-Fahndung ein

Ein Mann attackiert einen Objektschützer, das Video kursiert online. „Nicht hilfreich“, sagt die Polizei. Nun ist klar: Ein Ermittler stellte den Film ins Netz.

Der Fall des U-Bahn-Pöblers wurde in der vergangenen Woche breit diskutiert, es ging um Gewalt gegen Polizisten, Zivilcourage und die Rolle der sozialen Medien. Und bislang schien das Geschehen klar: Ein Mann greift in der U-Bahn einen Objektschützer der Polizei an, ein Zeuge filmt das und stellt den Film ins Internet. Die Polizei wirft dem Zeugen anschließend in sozialen Medien vor, sich falsch verhalten zu haben: „Zivile Helden hätten auf viele verschiedene Arten helfen können. Ein Video des Geschehens ins Netz zu stellen ist KEINE Hilfe.“

Doch nun stellt sich heraus: Der Hergang war nach Tagesspiegel-Recherchen ganz anders. Die Polizei hat es nun vielmehr mit einem heftigen Vorwurf zu tun: der Weitergabe von Ermittlungsmaterial. Denn das Video lag der Polizei vor, bevor es im Internet landete. Der 32-Sekunden-Film wurde illegal von Berliner Polizisten ins Internet gestellt.

Nach Tagesspiegel-Informationen kursierte das Video zunächst in Gruppenchats von Polizeibeamten beim Messengerdienst Whatsapp. Von dort ist es nach Tagesspiegel-Informationen durch einen Beamten über einen Twitter-Account in die Öffentlichkeit gelangt.

Ein Zeuge meldet sich, der das Video aufgenommen hat

Beim Tagesspiegel meldete sich auch der Zeuge, der das Video in der U-Bahn aufgenommen hatte. Er berichtete, dass er das Video am Tag nach der Tat der Polizei übergeben habe – per Whatsapp. Ein Beamter im Abschnitt 63 in Kaulsdorf habe ihn dazu aufgefordert.

Er habe als Laie in polizeilichen Dingen keinen Verdacht geschöpft, dass Whatsapp natürlich nicht die richtige Methode ist, ein Beweismittel zu übergeben. Ob es sich um ein Diensthandy oder ein privates des Beamten handelte, weiß der Zeuge nicht. Die Polizei konnte dazu am Sonntag nichts sagen. Der Zeuge versicherte, dass er das Video selbst nirgendwo veröffentlicht habe.

Er schildert den Hergang der Tat so: Am Freitag, dem 18. Januar, sei er mit der U5 nach Hause gefahren. Kurz nach 15 Uhr seien ein Polizist und der junge Mann am Bahnhof Wuhletal in den Waggon gestiegen. Der junge Mann – der als „Pöbler“ seitdem bekannt ist – habe den Polizisten sofort verbal attackiert. Laut, aggressiv, unflätig.

„Ich bin auf den schimpfenden Mann zugegangen und habe gesagt ,nun beruhige dich mal‘.“ Der Mann habe sich ihm sofort zugewandt und ihn angeherrscht – „was willst du?“. So schildert der Zeuge das Geschehen. „Da habe ich mich zurückgenommen.“ Und er habe gedacht, ein Polizist müsse sich doch selbst helfen können. Dass es sich nicht um einen echten Beamten, sondern nur um einen Objektschützer der Polizei in ähnlicher Uniform handelte, dies habe er nicht bemerkt, sagt der Zeuge.

"Instinktiv" sein Smartphone angeschaltet

„Instinktiv“ habe er dann sein Smartphone angeschaltet – und es nach genau 32 Sekunden um 15.07 Uhr wieder abgeschaltet, aus Sorge, dass der schreiende Mann das Gerät bemerken könnte. Just in diesen 32 Sekunden sei es zur körperlichen Attacke des Angreifers auf den Uniformierten gekommen. An der nächsten Station seien Angreifer und Polizist ausgestiegen.

Er habe noch gesehen, dass der Angreifer weggerannt und der Uniformierte nicht hinterhergekommen sei. Mit einer Frau habe sich der Zeuge dann bei der Weiterfahrt unterhalten, die habe gesagt, dass sie zur Polizei gehen werde. „Als ich dann am Sonnabend zur Polizei kam, wurde ich schon erwartet“, berichtete der Zeuge. Denn die andere Zeugin hätte bereits ausgesagt, dass es eine Videoaufnahme des Vorfalls gebe.

Das am Sonntag, 20. Januar, bei Twitter veröffentlichte Video ist inzwischen gelöscht. Ein Polizeisprecher sagte, dass es nicht erlaubt sei, Videos oder Fotos per Whatsapp zu übermitteln, schon weil die Server nicht in Deutschland stünden. Daten müssten direkt in einen Rechner der Polizei überspielt werden.

Das Verbreiten von Material aus einem Ermittlungsverfahren in nichtdienstlichen Kanälen wie Whatsapp wäre ein klarer Verstoß gegen die Dienstvorschriften der Polizei, gegen den Datenschutz und eine Straftat. Es ist nicht nur Ermittlungsmaterial publik geworden, sondern damit sind zugleich die Persönlichkeitsrechte des Angreifers verletzt worden.

Öffentlichkeitsfahndung wäre unwahrscheinlich gewesen

Dass Staatsanwaltschaft und Polizei mit dem Material eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet hätten, ist höchst unwahrscheinlich – der Tatvorwurf ist nicht schwer genug. Tatsächlich haben Polizeibeamte mit dem Video dann aber doch eine Art nichtamtliche Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Der Angreifer wurde auch deshalb erkannt, weil er bei Staatsanwaltschaft und Polizei aktenkundig ist.

Beamte eines Abschnitts meldeten sich jedenfalls, nachdem das Video am Sonntag vor einer Woche bei Twitter veröffentlicht wurde. So konnte der 23-Jährige aus Mahlsdorf identifiziert und am Freitag in einem Gerichtsgebäude festgenommen werden. Dort hatte er einen Termin in anderer Sache. Seit Sonnabend ist er wieder frei, Gründe für eine Untersuchungshaft gebe es nicht, hieß es bei der Justiz.

Zum Vorwurf, dass Ermittlungsmaterial illegal ins Netz gestellt wurde, sagte Polizeisprecher Thilo Calbitz am Sonntag: „Wir nehmen den Verdacht sehr ernst und werden ihn rückhaltlos aufklären. Um dies zu gewährleisten, ist es jedoch auch erst einmal erforderlich, dem Kollegen die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Erst mit Abschluss der umfassenden Sachverhaltsklärung kann eine objektive Aussage über den tatsächlichen Ablauf des Geschehens getroffen werden.“

Die Verbreitung des Videos durch Polizisten könnte Folgen haben, falls der Angreifer wegen Bedrohung vor Gericht gestellt wird. Er könnte einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Verfahren rügen. Zudem könnte er geltend machen, dass das Video unrechtmäßig verbreitet worden sei und er darauf erkennbar war. Die auf eigene Faust handelnden Polizisten dürften zwar das Ziel, den Angreifer dingfest zu machen, erreicht haben – aber möglicherweise zu einem Preis: Strafrabatt wegen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien.

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