zum Hauptinhalt

U-Bahn: Polizei-Panne bei Videoaufnahmen

Der U-Bahnhof am Kottbusser Tor soll besser mit Videokameras überwacht werden. Doch der Aufwand ist vergeblich, wenn eine Panne bei der Polizei verhindert, dass die Aufnahmen nach einer gemeldeten Tat auch ausgewertet werden - so eine Panne ist bereits geschehen.

Mühsam hat die BVG durchgesetzt, dass sie Videoaufnahmen in den 170 U-Bahnhöfen mindestens 24 Stunden speichern darf. Jetzt will das Unternehmen, wie berichtet, den Bahnhof Kottbusser Tor zu einer Modellstation der Kameraüberwachung ausbauen. Der ganze Aufwand kann jedoch vergeblich sein, wenn eine Panne bei der Polizei verhindert, dass die Aufnahmen nach einer gemeldeten Tat auch ausgewertet werden – wie es jetzt bekannt geworden ist. Als die Polizei die Kamerabilder sehen wollte, waren diese längst gelöscht.

Fritz L. (Name geändert) war nach seinen Angaben an einem Sonntag gegen 21.45 Uhr von zwei Jugendlichen auf dem U-Bahnhof Hermannstraße zu Boden gestoßen worden. Anschließend raubten die Täter ihm die Brieftasche – vor dem Objektiv einer Kamera.

L. erstattete umgehend eine Anzeige auf dem Abschnitt 54, wo ihm der aufnehmende Beamte versicherte, dass die Aufnahmen vom Überfall umgehend gesichert würden. Auch die BVG erklärte L., als er am Montag danach auch dort bat, die Aufnahmen nicht zu überspielen, dass dies nur die Polizei veranlassen könne. Dies würde nach einer Anzeige „automatisch“ erfolgen. Die Automatik versagte allerdings, denn wenige Tage später teilte die Polizei L. mit, dass die Aufnahmen doch gelöscht worden seien.

Die Polizei bestätigte, dass die Sicherung der Videoaufnahmen „offenbar“ erst beantragt worden sei, als diese bereits überspielt waren. Das „Vorkommnis“ sei innerbehördlich ausgewertet worden, um Wiederholungen zu vermeiden. Weitere Angaben gab es nicht.

Nach Tagesspiegel-Informationen waren die Anweisungen zum Sichern der Aufnahmen bisher zumindest missverständlich verfasst. Demnach sollte der zuständige Sachbearbeiter das automatische Überspielen stoppen lassen. Als „Sachbearbeiter“ sah sich der Beamte, der die Anzeige entgegengenommen hatte, jedoch nicht. Er nahm an, damit sei der Kollege gemeint, der die Anzeige anschließend bearbeiten musste. Dieser wiederum hatte sich darauf verlassen, dass das Sichern der Aufnahmen bereits veranlasst worden wäre. So wurden zumindest in diesem Fall die Aufnahmen gelöscht. Jetzt sollen die Anweisungen klarer gefasst worden sein, was die Polizei aber offiziell nicht bestätigte. Wie häufig es solche Pannen bisher gegeben hat, war nicht zu erfahren.

Im vergangenen Jahr hatte die Polizei 1394 Mal nach Aufnahmen gefragt. Zunächst war die U 8 (Wittenau–Hermannstraße) Spitzenreiter, in diesem Frühjahr wurde sie dann von der U 7 (Rathaus Spandau–Rudow) abgelöst.

Bei der S-Bahn und der Bahn AG haben die Beamten der zuständigen Bundespolizei doppelt so viel Zeit, Aufnahmen auszuwerten. Dort werden die Bilder erst nach 48 Stunden überspielt. Die BVG lässt die Aufnahmen nach Angaben von Sprecherin Petra Reetz inzwischen auf Drängen von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) so lange im Speicher, bis dieser voll ist. Geplant ist, alle Aufnahmen auch 48 Stunden aufzubewahren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false