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In vielen Fällen der Fahrerflucht kam es weder zu einer Anklage noch zu einem Antrag auf Strafbefehl.

© imago/Markus Heine

Über 80 Prozent kommen ungestraft davon: Warum Fahrerflucht in Berlin nur selten angeklagt wird

Wer nach einem Unfall flüchtet, macht sich strafbar – hat in Berlin aber selten etwas zu befürchten. In nicht mal einem Fünftel der Fälle kommt es zur Anklage.

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Es ist eine Straftat, die zumindest in Berlin meistens ungesühnt bleibt: Wer nach einem Verkehrsunfall in Berlin Fahrerflucht begeht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bestraft. Das zeigen Zahlen der Staatsanwaltschaft. Führten 2014 noch gut 25 Prozent aller Verfahren wegen Fahrerflucht zu einer Anklage oder einem Antrag auf Strafbefehl, so sank diese Quote auf 20,3 Prozent im Jahr 2018 und lag im vergangenen Jahr nach vorläufiger Bilanz bei nur noch 17,4 Prozent.

In absoluten Zahlen wurde 2019 nur in 2223 von 12.757 Verfahren, die es laut Staatsanwaltschaft zum Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Paragraf 142 Strafgesetzbuch) im vergangenen Jahr gab, Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt. 2519 Fälle wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, weitere 1060 mit Auflagen.

Der Großteil, nämlich 6955 Verfahren, wurde anderweitig erledigt, etwa durch Einstellung mangels Tatverdachts (2669 im vergangenen Jahr), Verfahrenshindernisse, Abgabe an Ordnungswidrigkeitenbehörden (3200 im vergangenen Jahr) oder wegen Schuldunfähigkeit.

Im Jahr davor wurden von insgesamt 13.895 Verfahren 2856 wegen Geringfügigkeit eingestellt, weitere 1347 mit Auflagen. In 2829 Fällen wurde angeklagt oder Strafbefehl beantragt. Auch hier blieben also fast 7000 übrig, die anderweitig erledigt wurden.

Dazu passen Schilderungen sowohl von Tagesspiegel-Lesern als auch die Erfahrung, die eine Polizistin der Fahrradstaffel machte: Im November 2016 war sie auf dem Weg zur Arbeit – in Zivil – von einer Autofahrerin angebrüllt und abgedrängt worden, weil sie auf der Fahrbahn radelte statt auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg.

Auch die Beschwerde der Beamtin änderte nichts

Als sie die Autofahrerin zur Rede stellte und sich mit ihrem Dienstausweis als Polizistin zu erkennen gab, fuhr die Autofahrerin sie sogar noch an und verschwand dann vom Tatort. Zeugen beobachteten die Szene, die Polizistin zeigte die Autofahrerin wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte an.

Knapp ein Jahr später erhielt sie den fünf Zeilen langen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft: geringe Schuld, kein öffentliches Interesse, die Beschuldigte sei durchs Verfahren genug gewarnt. Auch eine Beschwerde der Beamtin änderte nichts. Erst nachdem der Tagesspiegel berichtete und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sich die Akten zum Fall kommen ließ, wurde wieder ermittelt – und die bis zuletzt uneinsichtige Autofahrerin im August 2018 zu 60 Tagessätzen à 30 Euro und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt.

250.000 Ermittlungen wegen Unfallflucht pro Jahr

Dabei dient der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nur einem Zweck: der Feststellung und Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche. Dafür bricht er sogar das strafrechtliche Prinzip, dass niemand sich selbst belasten muss. Wer an einem Unfall in welcher Form auch immer beteiligt ist, muss am Unfallort bleiben und sicherstellen, dass er alle nötigen Informationen erteilt. In der Praxis ist der Paragraf laut dem StGB-Kommentar des früheren Bundesrichters Thomas Fischer durchaus relevant: Rund 250.000 Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gibt es jährlich in Deutschland.

Den Vorwurf, man „komme einfach davon“, will Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, so nicht stehen lassen. „Auch eine Einstellung des Verfahrens mit Auflagen ist eine Sanktion, nur keine sehr schwerwiegende“, sagt Jani, die selbst eine Zeit lang Verkehrsrichterin war. Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit gebe es nur einmal, im Wiederholungsfalle nicht mehr.

Ein Betroffener machte seinem Ärger auf Twitter Luft

Anlass für die Tagesspiegel-Recherche war der Tweet eines Radfahrers, der im August 2019 von einer Autofahrerin touchiert worden war, die nach kurzem Halt einfach weiterfuhr. Das ärgerte ihn so sehr, dass er Anzeige erstattete; er hatte das Kennzeichen und benannte Zeugen.

Im Oktober stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Tatsächlich war dem Radler nichts passiert. Wie sich zeigte, war der Halter des Fahrzeugs auch nicht gefahren: Er hatte sein Auto wohl einer Frau geliehen – und nannte ihren Namen nicht. So konnten die Ermittler niemanden verfolgen. Der verärgerte Radler veröffentlichte die Sache Anfang Januar auf Twitter.

Vor allem Radfahrer sind immer wieder von Unfällen mit Fahrerflucht betroffen.
Vor allem Radfahrer sind immer wieder von Unfällen mit Fahrerflucht betroffen.

© dpa

„Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten“, sagt der Berliner Fachanwalt für Verkehrsrecht Henry J. Bauer. „Wenn er als Beschuldigter gefragt wird, braucht er ja sowieso nichts zu sagen. Wenn er als Zeuge befragt wird, müsste er zumindest im Falle eines Zeugnisverweigerungsrechts auch nichts sagen.“ Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es auch kein Verfahren. Dass das Verfahren eingestellt wurde, kann auch daran liegen, dass schon absehbar war, dass die nachweisbare Schuld gering sein würde.

Die wenigen Anklagen enden oft in Freispruch der Fahrer

Oft kann auch im Gerichtssaal keine Schuld nachgewiesen werden, so dass selbst wenn es zur Anklage und Verhandlung kommt, freizusprechen ist. Ältere Menschen bekommen aufgrund von Schwerhörigkeit oft gar nicht mit, dass sie einen Unfall verursacht haben. „Dass Unfallflucht keine Lappalie ist, das entspringt natürlich zu Recht unserem Bauchgefühl“, sagt Bauer.

„Viele Fälle sind dennoch Bagatellen, und zum Teil mit schweren Folgen: Ein einfacher Parkrempler kann zum Entzug des Führerscheins führen, je nach Schadenshöhe. Für den Beschuldigten kann das existenzbedrohend sein, und oft steht diese Folge in keinem Verhältnis zum Schaden.“ Den oft erhobenen Vorwurf, die Ermittlungsbehörden seien verfolgungsfaul und einstellungsfreudig, teile er nicht. Was allerdings auch zur Wahrheit gehört: Mancher Parkrempler, der nach einer Bagatelle aussieht, kostet bei fachgerechter Reparatur plötzlich mehrere tausend Euro.

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