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Eine Gefängniszelle (Symbolbild).

© Patrick Pleul/ dpa

Übergriffe gegen Mithäftlinge: Verurteilter Kindermörder in Berlin erneut vor Gericht

Weil er einen Mitgefangenen verprügelt und erpresst haben soll, muss sich Keith M. wieder einmal vor Gericht verantworten. Ihm droht nun Sicherheitsverwahrung.

Keith M., der 2005 einen siebenjährigen Jungen grausam tötete, steht erneut wegen Gewalt im Gefängnis vor Gericht. Nun droht Sicherungsverwahrung.

Der Kindermörder wirkte ruhig, als er wieder einmal auf der Anklagebank saß. 29 Jahre alt ist er inzwischen. Keith M. hat seine Jugend im Gefängnis verbracht. Und wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, soll es für ihn auch nach Verbüßung aller Haftstrafen kein Leben in Freiheit geben: Dem jungen Mann, der 2005 den sieben Jahre alten Christian in Zehlendorf grausam erschlug, droht nun die Sicherungsverwahrung. Er allerdings sieht sich als Opfer. „Die wollen mich wegsperren“, schrieb er aus dem Gefängnis einem Kumpel.

Zwei Übergriffe auf Mitgefangene werden M. seit Freitag vor dem Berliner Landgericht zur Last gelegt. Der Kindermörder soll am 24. Mai 2017 in der Justizvollzugsanstalt Tegel, wo er seine Strafen verbüßt, einen Mithäftling verprügelt und erpresst haben. Der 1986 im südafrikanischen Durban geborene Geschädigte R. soll als notorischer Dieb inhaftiert gewesen sein.

Streit um geklauten Tabak

Es soll zum Streit gekommen sei, weil R. angeblich Tabak geklaut hatte. Zweimal habe M. mit der Faust in das Gesicht seines Mithäftlings geschlagen und ein blaues Auge verursacht. Außerdem habe er R. unter Druck gesetzt: „Du musst jetzt Tabak zurückzahlen. Wenn du das nicht tust, schlage ich dir den Schädel ein.“ Aus Angst soll R. eine Jacke „eingetauscht“ haben.

Zu einem nächsten mutmaßlichen Übergriff soll es im Februar 2018 in der JVA Moabit gekommen sein. Keith M. soll einen Mitgefangenen im Flur derart in den Nacken geprügelt haben, dass der Mann zu Boden ging. Dann habe er den Geschädigten mehrfach getreten und ihn schließlich mit Faustschlägen traktiert.

Das mutmaßliche Opfer erlitt laut Anklage Beulen am Kopf und eine Gehirnerschütterung. Durch das Leben des Zehlendorfers M. zieht sich Gewalt in unvorstellbarem Maße. Im Juni 2005 verprügelte er einen Bundeswehrsoldaten. Dabei soll er dem schon auf dem Boden liegenden Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten haben. Trotz schwerer Verletzungen des Geschädigten wurde M. Haftverschonung gewährt. Zwei Monate nach dieser Tat beging Keith M. den Mord an Christian.

M. sieht sich als Opfer

Ein Junge aus der Nachbarschaft. Aus „Frust und Mordlust“ habe M. den Siebenjährigen getötete, urteilte 2006 ein Jugendgericht. Zehn Jahre Haft, damals die höchstmögliche Jugendstrafe, musste der zur Tatzeit 16-Jährige verbüßen. In der Strafanstalt aber rastete M. immer wieder aus. Erst kam er mit Verwarnungen davon, dann gab es sechs Monate, schließlich 2013 ein Jahr „Nachschlag“ und 2016 nach einer Prügelei mit einem anderen Kindermörder 20 Monate Gefängnis.

In zwei Briefen an Freunde machte er im Vorfeld klar, was er vom jetzigen Prozess hält. Man werfe ihm wieder vor, Täter zu sein. „Obwohl ich Opfer bin, das ist die Geschichte meines Lebens“, beklagte er sich. Er gehe in Haft allen Auseinandersetzungen aus dem Wege. Ein „anständiger Mensch und das Opfer“ sei er.

Sollte Keith M. nun zu einer Strafe von mindestens zwei Jahren verurteilt werden, wären die formellen Voraussetzungen für die Verhängung einer Sicherungsverwahrung erfüllt. Sollte es zu einem solchen Urteil kommen, wäre Keith M. der jüngste Sicherungsverwahrte in der Berliner Justizgeschichte.

Für den Prozess sind bereits sieben weitere Verhandlungstage bis Anfang August terminiert.

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