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Berlin: Um die Feiertage hat man nicht einmal mit Reservierung einen garantierten Sitzplatz

Aber auch im Flugverkehr haben Passagiere unter Umständen das NachsehenKlaus Kurpjuweit Wer in diesen Tagen mit der Bahn fährt, muss damit rechnen, nur einen Stehplatz zu bekommen, falls man keine Reservierung vorgenommen hat. Und selbst mit einem vorbestellten Platz hat man nicht immer die Gewähr, ihn nutzen zu können.

Aber auch im Flugverkehr haben Passagiere unter Umständen das NachsehenKlaus Kurpjuweit

Wer in diesen Tagen mit der Bahn fährt, muss damit rechnen, nur einen Stehplatz zu bekommen, falls man keine Reservierung vorgenommen hat. Und selbst mit einem vorbestellten Platz hat man nicht immer die Gewähr, ihn nutzen zu können. Vor Feiertagen sind die Züge häufig so voll, dass ein Durchkommen in den Wagen kaum noch möglich ist. Auch die zusätzlich eingesetzen Züge bringen hier kaum eine Entlastung.

"Wir können den Fahrscheinverkauf doch nicht stoppen, selbst wenn wir im Voraus feststellen, dass ein Zug ausgebucht ist", sagte Bahnsprecherin Marlene Schwarz. Das Ticket sei nicht für einen bestimmten Zug vorgesehen, sondern für eine Fahrt von A nach B zu einem beliebigen Tag innerhalb der Gültigkeitsfrist. Deshalb empfehle die Bahn, sich vor einer Fahrt auf jeden Fall rechtzeitig einen Platz zu reservieren. Pro Platz und Richtung verlangt die Bahn hierfür 5 Mark. Familien mit besonderen Fahrscheinen zahlen dabei höchstens zehn Mark. Die Platzbuchung ist bereits zwei Monate vor der geplanten Fahrt möglich.

Wer sich kurzfristig entscheidet, kann dagegen Pech haben. Fahrgäste, die keinen reservierten Platz haben, werden auch bei voll ausgebuchten Zügen in der Regel nicht zurückgewiesen. Sie müssen dann aber mit einem Stehplatz vorlieb nehmen oder sich auf den Fußboden setzen. Häufig wird dadurch der Weg durch die Wagen versperrt, vor allem, wenn auch noch Gepäck auf den Gängen steht. Wer sich dann auf dem Bahnsteig nicht so platziert hat, dass er vor dem Wagen mit dem reservierten Platz steht, hat oft keine Chance, in einem überfüllten Zug rechtzeitig durch mehrere Wagen hindurch zum Sitz zu gelangen. Und der Anspruch auf die Reservierung erlischt nach den Regeln der Bahn nach 15 Minuten.

An einen Fall, bei dem im Fernverkehr Fahrgäste wegen Überfüllung der Züge nicht mitgenommen worden seien, könne sie sich nicht erinnern, sagte die für den Fernverkehr zuständige Sprecherin der Bahn in Frankfurt (Main), Claudia Wachowitz. Im Nahverkehr sei es dagegen mit dem Ticket für das "Schöne Wochenende" schon mehrfach vorgekommen. Im Nahverkehr können Plätze auch nicht reserviert werden.

Reservierungspflichtig sind nur die Komfortzüge "Metropolitan", die zwischen Hamburg und Köln fahren. Sie sind speziell für Geschäftsreisende konzipiert. Stehplätze gibt es hier nicht. Dieses Problem hat sich bisher allerdings auch noch nicht gestellt, weil die Züge meist nur schwach besetzt sind. Ohne Reservierung sind zudem auch Fahrten in den Nachtzügen nicht möglich.

Aber auch im Flugverkehr mit der Reservierungspflicht haben Passagiere keine Garantie, dass sie mitgenommen werden. Die Gesellschaften überbuchen die Flüge regelmäßig, weil sie damit rechnen, dass nicht alle angekündigten Kunden kommen werden. Diese Rechnung geht jedoch häufig nicht mehr auf, und Passagiere müssen dann - anders als bei der Bahn - unfreiwillig zurückbleiben.

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