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Berlin: Umweltzone: Entscheidung vor Gericht

Musterverfahren soll Maßnahmen festlegen

Welche Einschränkungen für Autofahrer es in der künftigen Umweltzone geben wird, die der Senat 2008 innerhalb des S-Bahn-Rings einrichten will, entscheidet sich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Möglicherweise geben die Richter das Verfahren auch an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weiter, der dann festlegen müsste, ob die von der EU erlassenen Grenzwerte für die Feinstaubbelastung den Städten überhaupt zuzumuten sind.

In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht will ein Kläger aus München erreichen, dass die Stadt alles unternimmt, um die politisch vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Der Kläger wird von dem Berliner Anwalt Remo Klinger vertreten. In Berlin hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren Klagen von Anwohnern der Frankfurter Allee in Friedrichshain zurückgewiesen, die den Senat zwingen wollten, die gesamte Innenstadt für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter zu sperren. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus.

Der Senat will in seinem Luftreinhalteplan in mehreren Stufen in der Umweltzone Fahrverbote für Autos erlassen, die die jeweils gültige Norm nicht erfüllen. Dass darunter auch rund 100 000 Autos fallen, die einen Katalysator haben und die Norm erfüllen, denen aber die Euronormzuordnung fehlt, wertet der Senat, wie berichtet, als Panne in der Bundesverordnung. Diese soll nun berichtigt werden. Dies sei über eine Bundesratsinitiative möglich, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Die Senatsumweltverwaltung führt bereits Gespräche dazu.

Auch welche Ausnahmen vom Fahrverbot zulässig sind, könne von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abhängen, sagte Klinger dem Tagesspiegel. So will der Senat auch den Besitzern von Oldtimern die Fahrt durch die Innenstadt ermöglichen. Es wird überlegt, für diese Fahrzeuge eine Kilometergrenze festzulegen, die sie im Jahr in der Umweltzone zurücklegen dürfen; für den Nachweis müsste dann ein Fahrtenbuch geführt werden, das bisher nicht für alle Oldtimer Pflicht ist.

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