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Berlin: Umweltzone wird entschärft: Selbst Trabis dürfen hinein

Senat beschloss gestern „Eckpunkte“ für Ausnahmen vom Fahrverbot Oldtimer sollen höchstens 700 Kilometer im Jahr unterwegs sein

Welche „Dreckschleudern“ dürfen ab Januar 2008 noch in die Umweltzone innerhalb des S-Bahnrings fahren? In ein Areal, das fast 100 Quadratkilometer groß ist, in dem 1,1 Millionen Menschen wohnen? Der Senat hat am Dienstag nach einer Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher (PDS), „Eckpunkte für Ausnahmegenehmigungen“ beschlossen. Sie betreffen mindestens 30 Jahre alte Oldtimer, Privat- und Firmenfahrzeuge, die technisch und wirtschaftlich nicht nachrüstbar sind. Außerdem Sonderfahrzeuge wie Kräne, Schwerlasttransporter und Zugmaschinen. Für die Bezirke, für Ausnahmen zuständig, will der Senat noch „Leitlinien“ entwickeln.

Die Oldtimer sollen pro Jahr nicht mehr als 700 Kilometer in der Umweltzone fahren, ein Fahrtenbuch muss ständig mitgeführt werden. Wenn ab Januar 2010 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden, beträgt die zulässige Kilometerzahl nur noch 500 pro Jahr. Das Fahrtenbuch wird dauerhaft, aber mit Widerrufsvorbehalt erteilt.

Ausgenommen von Fahrverboten sind auch private Pkw , wenn das Fahrzeug technisch nicht nachzurüsten ist oder die Kosten dafür höher sind als der Zeitwert des Fahrzeuges. Ferner, wenn der Kauf eines Ersatzfahrzeugs – etwa wegen Existenzgefährdung – nicht zumutbar ist. Es muss allerdings vor dem 1. März 2007 angeschafft worden sein. Ausgenommen sind auch Fahrten aus „unaufschiebbaren und überwiegenden Gründen des Gemeinwohls“, wozu auch gesundheitliche Gründe gehören – auch Leerfahrten nach dem Transport von Behinderten. Die Ausnahmen gelten für18 Monate.

Im Wirtschaftverkehr sind Firmenautos in Härtefällen ausgenommen, wenn sie nicht nachzurüsten sind, auch hier muss das Fahrzeug vor dem 1. März 2007 gekauft worden sein. Für Unternehmen mit einem Fuhrpark von mehr als vier Fahrzeugen können zeitlich begrenzte Quoten für Ausnahmgenehmigungen festgelegt werden. Die Ausnahme ist auch in diesen Fällen auf 18 Monate befristet.

Ausgenommen von Fahrverboten sind Sonderfahrzeuge wie Kräne und Zugmaschinen mit hohen Anschaffungs- und Umrüstkosten und geringen Fahrleistungen in der Umweltzone. Die Ausnahmen sind auf drei Jahre mit Widerrufsvorbehalt befristet. Zufahrt zur Umweltzone haben Autos, die eine „Geschäftsidee“ verkörpern (etwa London-Taxis für Hochzeitstouren oder Trabis für Stadtrundfahrten). Die Ausnahmefrist beträgt hier wiederum 18 Monate.

Die vom Senat beschlossene Umweltzone soll schadstoffarme Fahrzeuge bevorzugen und die Feinstaubbelastung verringern. Seit März ist sie offiziell in Kraft, sie teilt die 1,1 Millionen Fahrzeuge in vier Schadstoffgruppen ein. Nur Fahrzeuge mit Plaketten dürfen in die Umweltzone fahren. Rund 100 000 Fahrzeuge müssten zuvor haltmachen.

Die SPD hatte sich noch kürzlich gegen umfangreiche Ausnahmeregelungen ausgesprochen. Eine erste Liste der Umweltbehörde mit zahlreichen Ausnahmen war vom SPD-Verkehrsexperten Christian Gaebler als „untauglich“ kritisiert worden. Nötig seien klare, rechtlich eindeutige Regelungen, die das Fahrverbot für Dreckschleudern „nicht durchlöchern wie einen Schweizer Käse“.

Christian van Lessen

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