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Berlin: UN-Verwaltung für Kosovo lehnt Abschiebung aus Berlin ab

Der 55-jährige Albaner Nazri Ramadani musste nach der Landung in Pristina weiterfliegen.

Die UN-Verwaltung für Kosovo (UNMIK) hat sich in den Fall des Kosovo-Albaners Nazri Ramadani eingeschaltet und gestern die Abschiebung des 55-Jährigen abgelehnt. Die Begründung: Er würde von seiner Familie getrennt. Nazri Ramadani lebt seit 1989 mit seiner Frau Emine und drei Kindern in Berlin. Nach seiner Zurückweisung durch die UN-Verwaltung musste Ramadani gestern Abend von Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, weiter nach Podgoriza in Serbien-Montenegro fliegen. Wie es dort weiter geht, ist unklar. Der Anwalt der Ramadanis, Ronald Reimann sagte dem Tagesspiegel: „Die deutschen Behörden haben nach der gescheiterten Abschiebung nun die Pflicht, Herrn Ramadani wieder nach Deutschland zu holen.“

Der Kosovo-Koordinator des UN- Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Karsten Lüthke, hatte dem Tagesspiegel zuvor gesagt, dass die Familieneinheit für die UNMIK Priorität habe. „Damit stehen wir auch im Einklang mit den Richtlinien der europäischen Menschenrechtskommission." Diese Sicht sei den deutschen Behörden bekannt, sagte Lüthke. Es habe darüber bereits im September 2003 Vereinbarungen zwischen dem Bundesinnenministerium und der UNMIK gegeben. Warum die Berliner Ausländerbehörde Nazri Ramadani trotzdem abgeschoben hat, möchte Lüthke nicht kommentieren. Die UNMIK hat die Behörde auf ihre Haltung aufmerksam gemacht.

Am Donnerstag war Ramadani von Berlin, wo er die letzten vier Monate im Abschiebegefängnis verbracht hatte, nach Düsseldorf gebracht worden. Dort setzte man ihn im Rahmen einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug nach Pristina. Die Kommissarische Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde, Claudia Langeheine, hatte die die Abschiebung verteidigt: „Die Prüfungskompetenz für Abschiebungen liegt bei uns und nicht bei der UN-Verwaltung.

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