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Berlin: Und wieder Zoff am Tresen

Nach dem Urteil von Karlsruhe geht der Streit von Neuem los: Soll es jetzt ein Rauchverbot ohne Ausnahmen geben?

Anderswo ging es leichter mit dem Raucherschutz: Italien, Irland, Spanien, die Vereinigten Staaten - die strengen Rauchverbote dieser Länder in Restaurants, Cafes und Bars wurden akzeptiert, ohne viel rechtliches Hin- und Her oder jahrelange Gerichtsverfahren. In Deutschland und in Berlin beginnt die nächste Runde im Streit über die Frage, wie weit Rauchverbote gehen sollen und wie weit sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch gehen können.

Sehr weit, jedenfalls nach Auffassung der Verfassungsrichter. Sie haben für möglich erklärt, wovor in Berlin viele Verfechter eines Rauchverbots zurückzucken. Der Gesetzgeber könnte ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten verhängen, entschieden die Richter. Das wäre dann die irische oder die italienische Lösung - und nur so kommt man mit dem Gesundheitsschutz weiter, meint Johannes Spatz. Der Gesundheitspolitiker, der sich im Forum Rauchfrei, gegen das Rauchen engagiert, hält nichts von Ausnahmen, durch die auch nur ein einziger Passiv-Raucher geschädigt werden könnte. 3300 Menschen jährlich stürben dadurch, dass sie den Rauch von anderer Leute Zigaretten mit-inhalierten. Aber wenn die Leute freiwillig mitrauchen, als Stammgäste der Eckkneipe „Zur Molle“, wo nun mal alle rauchen?

Als vor Jahrzehnten die Gurtpflicht für Autofahrer eingeführt wurde, so Spatz, habe es auch viele Debatten über Vorschriften, Liberalität, Entscheidungsfreiheit gegeben. Heute sehe jeder den Sinn der Vorschrift. Die Iren, die Italiener hätten nach einem halben Jahr akzeptiert, dass in der Bar, im Restaurant nicht geraucht werde. Heute sei das Rauchen dort kein Thema mehr.

Das gilt allerdings auch für Spanien oder die Vereinigten Staaten. Dort sind Rauchverbote zwingend - aber es gibt ein paar Ausnahmen ähnlich denen, die das Rauchen in kleinen Kneipen hierzulande nun wieder erlauben. Trotzdem klagen Freunde des Rauches darüber, dass in beiden Ländern Rauchern das Leben schwer gemacht werde. Angeblich sinkt der Zigarrettenkonsum. Man könnte daraus schließen, dass auch ein weitgehendes Rauchverbot immer mehr Leute dazu bewegt, mit dem Rauchen aufzuhören.

Kein Wunder, dass sich die Berliner Politiker mit der Antwort auf die Frage schwer tun, wie es weitergehen soll. Stefanie Winde, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sagt, ein absolutes Rauchverbot sei ihr Ideal. Alles andere würde zu mehr Bürokratie und neuem Streit führen. Die Bezirksämter hätten anderes zu tun als Einraumkneipen daraufhin zu überprüfen, ob sie nun wirklich 75 Quadratmeter groß seien. Der nächste Streit sei dann der über die Frage, was „zubereitete“ Speisen seien. Diskutieren würde Stefanie Winde allenfalls über „Raucherklubs“. Ähnlich sieht es auch Wolfgang Albers, Gesundheitspolitiker der Linkspartei (und Mediziner): Er will ebenfalls ein flächendeckendes Rauchverbot. Nur so seien neuen Debatten über die Überlebenschancen von Einraumkneipen im Wettbewerb zu vermeiden. Er halte das in seiner Fraktion für „mehrheitsfähig“, sagt Albers. Winde ist sich bei der SPD-Fraktion nicht sicher, ob die ebenfalls für ein weitgehendes Verbot zu haben sein wird – oder ob nicht auch mancher Genosse mit dem Argument kommen wird, man treibe die Wirte kleiner Kneipen, in denen sich ohnehin nur eine kleine Truppe strammer Raucher zu Zechen und Quarzen treffe, in den Bankrott.

Genauso – mit dem „Ruin“ der Berliner Eckkneipen – argumentiert der FDP-Gesundheitspolitiker Kai Gersch. Und verweist auf ein weiteres Problem, das mit einer Verschärfung des Rauchverbots kommen würde. Der Gesetzgeber würde dann alle benachteiligen, die im Vertrauen auf den ersten Versuch eines Berliner Rauchverbots ihre Läden umgebaut und mit einem Raucherraum versehen hätten. Mancher Gastronom habe erhebliche finanzielle Belastungen auf sich genommen, so Gersch. „Diese Investitionen würden durch ein weitergehendes Verbot überflüssig“, so der Liberale. Das wäre „ein Skandal“. Da könnte der FDP-Mann Recht haben: Der Göttinger Jurist Werner Heun stellte am gestrigen Freitag fest, dass Wirte keinen Schadenersatz für möglicherweise unnötige Umbauten bei den Behörden geltend machen könnten. Es gebe bei so genanntem legislativen Unrecht „keinen Anspruch auf Amtshaftung“, sagte er der Nachrichtenagentur ddp.

Das bei den Liberalen sonst gern bemühte Argument mit der Freiheit schonte Gersch in der Debatte. Mit der Freiheit zur Sucht ist es philosophisch so eine Sache.

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