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Berlin: Unfälle mit Streifenwagen – Polizei ermahnt rasende Beamte

Von Jörn Hasselmann Um die große Zahl von Unfällen bei Blaulichtfahrten zu verringern, hat die Polizeiführung vor kurzem in allen Streifenwagen Aufkleber anbringen lassen, die mit den Worten „Stoppt Unfälle“ zur Vorsicht mahnen. Zudem wurden allen Fahrzeugpapieren Broschüren beigelegt und in den Dienststellen Plakate aufgehängt.

Von Jörn Hasselmann

Um die große Zahl von Unfällen bei Blaulichtfahrten zu verringern, hat die Polizeiführung vor kurzem in allen Streifenwagen Aufkleber anbringen lassen, die mit den Worten „Stoppt Unfälle“ zur Vorsicht mahnen. Zudem wurden allen Fahrzeugpapieren Broschüren beigelegt und in den Dienststellen Plakate aufgehängt. Die vom Polizeipräsidenten eingesetzte Projektgruppe will so die Zahl der Unfälle verringern. Doch schon wenige Tage später wurde gemeldet, dass ein Polizist mit Blaulicht bei Rot weiterfuhr und einen Motorradfahrer tötete. Wie berichtet, war der 34-jährige Polizeiobermeister auf dem Weg zu einem Einsatz gegen Graffiti-Sprayer.

„Die Kollegen lesen die Mahnung und vergessen sie beim Einschalten des Blaulichts wieder“, kritisierte ein leitender Beamter. „Das grenzt schon an Uneinsichtigkeit.“ Morgen steht ein 29-jähriger Polizist vor Gericht, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, innerhalb von gut zwei Wochen gleich zwei Unfälle mit einem Streifenwagen verursacht zu haben, einen davon bei einer Blaulichtfahrt. Zwei Frauen wurden dadurch verletzt. Dem 29-Jährigen wird nun „fahrlässige Körperverletzung im Amt“ vorgeworfen. Doch neben den strafrechtlichen Konsequenzen hat der Unfallfahrer noch mehr zu befürchten: eine Beförderungssperre oder sogar die Entlassung aus dem Polizeidienst und natürlich Schadenersatzforderungen der Geschädigten.

Dass Tempo bei Einsätzen nicht alles ist, versucht die Polizeiführung den Streifenwagenbesatzungen seit 1993 zu vermitteln – damals wurden bei einem Unfall mit einem Polizeiauto auf der Schloßbrücke zwei kleine Kinder getötet und mehrere Erwachsene schwer verletzt. „Das wollten wir nie wieder erleben“, sagte ein Beamter. Und doch gab es seitdem mindestens zehn weitere Todesfahrten. „Dabei sind die Vorschriften so übersichtlich, einfach und konkret“. So darf eine Streife mit Blaulicht und Martinshorn eine rote Ampel maximal mit Schrittgeschwindigkeit überqueren – nachdem sich der Fahrer vergewissert hat, dass alle beteiligten Verkehrsteilnehmer ihn sehen. Ist er sich nicht sicher, oder ist die Kreuzung unübersichtlich, muss er stoppen. Bis Ende 2004 galt die striktere Anweisung, dass an roten Ampeln immer kurz gestoppt werden musste – doch daran hatte sich so gut wie kein Polizist gehalten. Die offizielle Begründung für die Änderung der Vorschrift lautet deshalb so: Es habe häufig Unfälle gegeben, weil die Polizeiautos auf der Kreuzung plötzlich stoppten.

Wie berichtet, werden Polizisten auf Einsatzfahrten erst seit diesem Jahr nicht mehr auf den vergleichsweise langsamen VW-Bussen, sondern auf den BMW vorbereitet – zwei Jahre nachdem die 177-PS-Autos eingeführt wurden. In diesem Zeitraum wurden bei insgesamt 500 Unfällen alleine 21 BMW durch Totalschäden zerstört.

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