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Schlimme Folgen. Die beiden jungen Menschen, die auf dem Rücksitz saßen, konnten sich retten. Der Fahrer schwebt noch immer in Lebensgefahr.

© schroeder

Unfall an der Dahme in Berlin-Köpenick: Eine Frage von wenigen Metern

In der Nacht zu Dienstag stürzte in Köpenick ein Auto in die Dahme - ein tragischer Unfall. Wäre die Leitplanke an der Auffahrt zur Brücke ein kleines Stück länger gewesen, hätte das wohl Leben retten können.

Nach dem Unfalldrama an der Langen Brücke in Köpenick ist jetzt eine junge Autoinsassin verstorben. Die 20-Jährige, die als Beifahrerin im Auto mitfuhr und zunächst reanimiert werden konnte, ist laut Polizei in der Nacht zu Mittwoch ihren Verletzungen erlegen. Der 18-jährige Fahrer, der ebenfalls wiederbelebt wurde, kämpft weiter um sein Leben.

Die beiden waren, wie berichtet, in der Nacht zu Dienstag gegen 0.50 Uhr mit ihrem Opel in die drei Grad kalte Dahme gestürzt, wurden in dem langsam sinkenden Fahrzeug eingeschlossen und konnten erst nach vierzig Minuten von Feuerwehrtauchern leblos aus dem Wasser gerettet werden. Auf der Rückbank des Wagens saßen eine 18-Jährige und ein 20-Jähriger. Diese hatten sich aus eigener Kraft befreien und ans Ufer schwimmen können. Auch sie liegen nach wie vor im Krankenhaus, schweben aber nicht in Lebensgefahr.

Auf der Fahrbahn verlaufen auch Straßenbahngleise

Das Auto war ins Schleudern geraten, als sein Fahrer über die neben der Langen Brücke gelegene Behelfsbrücke in Richtung Spindlersfeld fahren wollte. Direkt an der Auffahrt zur Brücke führt die Fahrbahn durch eine gestreckte S-förmige Kurve, auf der Fahrbahn verlaufen auch Straßenbahngleise. Es gilt Tempo 30. In dieser Kurve verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Auto, es kam ins Schleudern und drehte sich. Mit dem Heck voraus kam der Wagen von der Fahrbahn ab und durchbrach die Absperrung am Wasser. Das Auto stürzte mit dem Dach voran einige Meter tief in die Dahme und ging langsam unter.

Hätte sich der Unfall nicht unmittelbar vor der Behelfsbrücke, sondern wenige Meter weiter – also auf der Brücke selbst – ereignet, wären die Folgen wohl weitaus weniger fatal gewesen. Die Behelfsbrücke ist mit einem sogenannten Schrammbord und mit einer darüber liegenden Leitplanke gesichert – die Sicherung endet aber an beiden Enden der Brücke abrupt und schließt die Auf- und die Abfahrt zur Brücke nicht mit ein.

Eine längere Leitplanke hätten den Unfall abmildern können

An der Stelle, wo sich der Unfall ereignete, ist die Fahrbahn lediglich durch den Bordstein vom Bürgersteig getrennt. An der Böschung steht das so genannte Uferwandgeländer, das Passanten von einem Sturz in den Fluss bewahren soll – Autos aber nicht aufhalten kann. Wäre die Leitplanke etwas länger gewesen und hätte so auch die etwa 20 Meter lange Auffahrt geschützt, hätte es vermutlich nur einen Blechschaden gegeben. Die Insassen wären möglicherweise mit leichten Verletzungen davongekommen.

Die Behelfsbrücke wurde 1995 als Übergangslösung während der Sanierung der Langen Brücke errichtet, wird seitdem aber zum Ärger vieler Anwohner als Dauerprovisorium genutzt. Viele Köpenicker kritisieren seit langem, die Auffahrt zur Brücke sei selbst bei guter Witterung gefährlich: In der Kurve würden immer wieder Fahrzeuge auch wegen der Fahrt auf den Gleisen ins Rutschen geraten.

"Die Brücke ist sicher"

Den von Verkehrsexperten geforderten „Raum für Fehler“ gibt es an dieser Auffahrt nicht. Für Petra Rohland, Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung, entspricht die Konstruktion „allen DIN-Standards. Die Brücke ist sicher.“ Brücken unterlägen strengen Sicherheitsbestimmungen, alle drei Jahre finde eine intensive Prüfung der Stand- und Verkehrssicherheit statt. Die letzte Prüfung habe im Dezember 2012 stattgefunden, so Rohland: „Wären dabei sicherheitsrelevante Mängel an der Brücke festgestellt worden, hätten wir sie gesperrt.“

Auch der passive Schutz der Brücken – etwa durch Leitplanken – sei in einer speziellen Richtlinie geregelt, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer. „Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 Stundenkilometern sind passive Schutzeinrichtungen nicht verbindlich vorgeschrieben“, sagt Brockmann. Nur ein 15 Zentimeter hohes Schrammbord sei Pflicht. Er verweist aber auf einen Passus in der Richtlinie: Demnach müsse ein auf der Brücke installierter Schutz auch über die Enden der Brücken fortgeführt werden, um den Absturz eines Autos möglichst auszuschließen. Aus der Verkehrsverwaltung hieß es dazu, notwendige Vorschriften seien eingehalten worden.

Die Hintergründe des Unfalls waren auch am Mittwoch weiter unklar; der Verkehrsermittlungsdienst der Polizei hat seine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Unklar ist, ob der Fahrer zu schnell unterwegs war oder unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stand. Auch ein technischer Defekt am Wagen kommt weiter als Unfallursache in Frage.

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