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Berlin: Union will Qualitätskontrollen für die BVG

CDU verlangt Prüfung durch unabhängige Dritte auch für den Landesbetrieb. Bisher gibt es nur für die S-Bahn strenge Vorgaben

Die BVG soll nicht länger machen können, was sie will, ohne dafür belangt zu werden. Denn während die S-Bahn und der Regionalverkehr im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sich vorgegebenen Qualitätskriterien stellen müssen und bei Verstößen weniger Geld erhalten, bleibt die landeseigene BVG bisher davon ausgenommen. Das soll sich nach dem Willen der CDU nun ändern.

Deren verkehrspolitischer Sprecher Alexander Kaczmarek fordert den Senat auf, eine regelmäßige unabhängige Kontrolle des BVG-Angebots vornehmen zu lassen. Dazu gehöre die Überprüfung der Pünktlichkeit, der Sauberkeit, der Sicherheit, der Anschlussgewährung sowie der Fahrgastzufriedenheit allgemein. Einen solchen Antrag hat die CDU jetzt im Parlament eingebracht.

In dem mit der S-Bahn vereinbarten Verkehrsvertrag kann der Senat jährlich bis zu fünf Prozent der Zuschüsse streichen, wenn das Verkehrsunternehmen die Qualitätsvorgaben nicht erfüllt. Insgesamt erhält die S-Bahn derzeit 234 Millionen Euro pro Jahr als Zuschuss für den Betrieb aus der Landeskasse, wobei der Senat das Geld dafür wiederum pauschal vom Bund bekommt. Die Streichsumme bei einem Verstoß dürfte aber der Senat behalten. Da Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hinter jedem Euro her ist, den er nicht ausgeben muss, steht die S-Bahn hier gewaltig unter Druck.

Vergleichbare Vereinbarungen mit der eigenen BVG gibt es dagegen nicht. Mit dem Landesbetrieb habe man einen Unternehmensvertrag abgeschlossen, der das Ziel habe, den Betrieb zu sanieren, argumentiert der Senat. Qualitätsauflagen sehe dieser Vertrag nicht vor. Erst wenn er Ende 2007 ausläuft, könne man nach dem Vorbild der S-Bahn auch mit der BVG einen Verkehrsvertrag abschließen, der auch die Qualitätsvorgaben regele.

Doch so lange will Kaczmarek nicht warten. Der Unternehmensvertrag mit der BVG enthalte zwar keine Qualitätskriterien, er schließe allerdings eine externe Qualitätskontrolle auch nicht aus, so der Verkehrsexperte der Fraktion. Schon als Eigentümer sei der Senat verpflichtet, die Kundenzufriedenheit zu ermitteln.

Diese Aufgaben müssten Externe übernehmen, fordert Kaczmarek weiter. Die S-Bahn muss laut Vertrag zweimal im Jahr Kunden befragen, die Kriterien wie Pünktlichkeit, Sicherheit, Service und Sauberkeit bewerten sollen. Dabei können sie Schulnoten verteilen. Anfangs muss dabei eine 2,7 erreicht werden; danach sogar eine 2,6. In den bisherigen – eigenen – Umfragen erreichte die S-Bahn diese Werte oder war sogar besser.

Die Pünktlichkeit kann durch die gesammelten Daten in den Betriebszentralen exakt ermittelt werden. Das Berliner Unternehmen IVU hat nach eigenen Angaben ein System entwickelt, wie die Daten durch Dritte ausgewertet werden können, so dass man bei der Prüfung nicht auf die weitergegebenen Daten der Verkehrsbetriebe angewiesen ist.

Im Verkehrsvertrag hat der Senat der S-Bahn ferner vorgeschrieben, dass sie an ihren Zügen keine Vollwerbung anbringen darf. Dagegen kann die BVG ihre Fahrzeuge weiter mit Werbung überziehen und dabei auch die Scheiben zukleben. Solche Busse, in denen die Fahrgäste kaum noch die Umgebung erkennen können, setzt die BVG sogar auf der „Sightseeing-Linie“ 100 zwischen Alexanderplatz und Zoo ein. Durchblicken sollen die Fahrgäste nach den Senatsplänen auch hier frühestens 2008.

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