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Unruhe in Berlins Gefängnissen: Beamte fürchten "Spitzelsystem" des Justizsenators

Berlins Justizsenator will demokratiefeindliche Tendenzen bei Strafvollzugsbeamten erfassen. Das löst massive Kritik aus.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat für die Bediensteten in den sechs Justizvollzugsanstalten (JVA) ein Meldesystem für „demokratiefeindliche Tendenzen“ angeordnet – allerdings abseits der üblichen Verfahren. Selbst wenn kein Anlass besteht, gegen Bedienstete disziplinarrechtlich und strafrechtlich vorzugehen, sollen dennoch entsprechende Vorfälle der Senatsverwaltung gemeldet werden.

Das geht aus einem Schreiben der Justizverwaltung vom 14. August an die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten und die Leiterin der Sozialen Dienste hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt. In der Belegschaft wird deshalb der Vorwurf erhoben, Behrendt installiere ein Spitzel- und Denunziationssystem nach DDR-Vorbild.

Wegen der „allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen“ sollen dem zweiseitigen Schreiben zufolge ‪ab 1. September „alle Vorfälle mit demokratiefeindlichen Tendenzen“ oder auch nur Hinweisen auf solche Tendenzen „in anonymisierter Form“ erfasst und ausgewertet werden. Ziel sei ein Überblick, „in welchem Umfang sich die gesellschaftlichen Entwicklungen im Justizvollzug“ abbilden, heißt es in dem von einer Referatsleiterin unterzeichneten Schreiben.

Die JVA-Leiter sollen der Justizverwaltung „unaufgefordert“ Vorfälle melden. Dies soll zwar anonymisiert geschehen. Doch „soweit eine personenbezogene Zuordnung möglich ist“, sollen die Meldungen auch „Angaben zur Laufbahnfachrichtung, Alter und Geschlecht“ der gemeldeten Mitarbeiter enthalten. 

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Damit wären sie über Umwege doch wieder identifizierbar. Ferner sollen die JVA-Leiter den Vorfall, ergriffene Maßnahmen und die geplanten Schritte auflisten.

Vor allem aber sollen die JVA-Leiter auch Vorfälle mit „demokratiefeindlichen Tendenzen“ melden, bei denen noch völlig unklar ist, ob es sich um ein Dienstvergehen oder ein Verstoß gegen die Beamtenpflichten handelt. Diese sollen erfasst werden, auch wenn noch völlig offen ist, ob gegen die betroffenen Beamten überhaupt ein Disziplinarverfahren eröffnet oder die Vorfälle strafrechtlich relevant sind.

Pflicht zur Verfassungstreue und zum Wohlverhalten

Nach dem Gesetz müssen sich Beamte im Dienst und außerhalb des Dienstes durch ihr „gesamtes Verhalten“ zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Beamte unterliegen damit der Pflicht zur Verfassungstreue und zum Wohlverhalten. 

Demnach müssen sich Beamte eindeutig von Gruppen distanzieren, die die Bundesrepublik, ihre Organe und die Verfassungsordnung bekämpfen oder diffamieren. Beamte, die also die Verfassungsordnung offen in Zweifel ziehen, müssen mit einem Disziplinarverfahren rechnen – und damit, dass sie aus dem Dienst entfernt werden.

Die Justizverwaltung gibt den Anstaltsleitern auch mit, was sie unter demokratiefeindlichen Tendenzen versteht. Diese können sich „in Handlungen, Äußerungen, dem äußeren Erscheinungsbild oder anderen Verhaltensweisen von Mitarbeitenden abbilden, die demokratiefeindlich sind und eine Ablehnung der Werteordnung des Grundgesetzes und des demokratischen Verfassungsstaates beinhalten“. 

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Doch in solchen Fällen müssten die Disziplinarvorgesetzten ohnehin tätig werden, dann würde die Justizverwaltung davon erfahren. Die Justizverwaltung beruft sich auf ihre Rechte als oberste Dienstbehörde. 

Ein Sprecher erklärte auf Anfrage, bislang gebe es „keine aussagekräftigen Zahlen“, ob und in welchem Umfang solche demokratiefeindlichen Tendenzen auch im Justizvollzuges verbreitet sind. Deshalb wolle sich die Justizverwaltung im Rahmen ihrer Informationsrechte ein „genaueres Bild“ machen. Das sei auch unabhängig davon möglich, dass sie über Disziplinarverfahren informiert werden müsse.

Opposition wirft Behrendt „politischen Aktionismus“ und „Wohlfühlpolitik“ vor 

Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, schüttelt nach Lektüre des Schreibens den Kopf. Er wirft Behrendt „politischen Aktionismus“ und „Wohlfühlpolitik“ vor. 

„Das macht keinen Sinn. Offenbar scheint die Justizverwaltung dazu überzugehen, Handlungen zu erfassen, die unterhalb der Disziplinarschwelle liegen“, sagt Rissmann. „Wenn ein Beamter nicht verfassungstreu ist, muss er aus dem Dienst entfernt werden - und zwar in einem geordneten Verfahren, dass allen Seiten Rechtssicherheit bietet. Dieser Verfahrenszwang ist eine Errungenschaft des Rechtsstaates.“

Es bleibe völlig unklar, warum solch ein Berichtswesen nötig sei. „Wenn noch zulässige Meinungsäußerungen erfasst werden, geht das zu weit“, sagt Rissmann. „Entweder sind Äußerungen zulässig oder nicht. Zweifel an der Verfassung sind ohnehin nicht vereinbar mit dem Status eines Beamten.“ 

Es bleibe auch völlig unklar, wer nach welchen Verfahren und Vorgaben darüber entscheidet, was demokratiegefährdend ist. Durch das neue Meldesystem entstehe die Gefahr des Missbrauchs, allein der Flurfunk könnte für eine Meldung ausreichen. 

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Thomas Goiny, Berliner Landesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschland (BSBD) hält das Meldesystem für einen Skandal. „Ein Kollege sagte mir, er fühle sich an die DDR erinnert“, berichtet Goiny. „Das ist ein Unding, das führt zu Denunziantentum.“ 

Wenn Beamte verfassungsfeindlich sind, müsse gegen sie vorgegangen werden. Dann gebe es einen Grund, dass gegen sie nach dem Disziplinargesetz ermittelt werde und sie aus dem Dienst entfernt werden, sagt Goiny. 

„Aber hier entsteht eine zusätzliche Personalakte mit Daten. Was passiert damit, welche Konsequenzen hat das?“ Natürlich gebe es immer wieder Einzelfälle, „aber hier geht um einen Pauschalverdacht, das ist eine andere Dimension“.

Das Meldesystem führe dazu, dass gemeldete Beamte identifizierbar sind. „Es geht um Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die für Recht und Ordnung sorgen sollen im Auftrag derer, die sie nun denunziatorisch überwachen wollen“, sagt Goiny. 

"Der Senator startet eine Rakete und kümmert sich nicht darum"

„Wenn das der Wunsch des Senators ist, wäre er gut beraten, die Beschäftigten in den unteren Besoldungsstufen zu informieren und fortzubilden.“ Doch es gebe nicht einmal ein Fortbildungskonzept oder eine Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat zum umstrittenen Landesantidiskriminierungsgesetz. „Der Senator startet eine Rakete und kümmert sich nicht darum, wie das Gesetz umgesetzt wird.“ Die Mitarbeiter seien schon jetzt verunsichert.

Goiny liefert auch ein Beispiel dafür, wie wenig der Dienstherr sich um Beamte im Strafvollzug kümmert. Bei der Polizei gibt es für Beamte seit 2014 Hinweise und seit Anfang August ein Merkblatt, worauf sie privat in den sozialen Medien achten müssen. 

„Für den Bereich des Justizvollzuges existieren derartige Vorschriften oder Handreichungen bislang nicht“, stellt der Senat fest. Und zwar in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des FDP-Innenpolitikers Holger Krestel.

Während also bei der Polizei durchaus Bedarf gesehen wird, den Beamten im Alltag Ratschläge zu geben, ist das in der Justiz offenbar nicht der Fall. In der Senatsantwort heißt es dazu: „Die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugsdienstes werden somit mehrmals und eindrücklich auf ihre Verfassungstreuepflicht und ihre Wohlverhaltenspflicht innerhalb und außerhalb des Dienstes hingewiesen.“ Nämlich bei der Einstellung, bei der Ausbildung und durch ihren Eid.„Die Beamtinnen und Beamten sind dadurch ausreichend befähigt, die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung zu erkennen und einzuhalten.“

Auf Tatsachen solle es gar nicht ankommen

Marcel Luthe, fraktionsloser Abgeordneter mit FDP-Parteibuch und Mitglied im Rechtsausschuss, hält Behrendts Meldesystem für abwegig. „Demokratiefeindlich ist zum Beispiel die Etablierung eines Spitzelwesens, bei dem Mitarbeiter aufgefordert werden, einander munter zu denunzieren“, sagt Luthe. 

„Bemerkenswert ist auch, dass es auf Tatsachen dabei gar nicht erst ankommen soll und die Betroffenen gar nicht davon erfahren, dass sie in Behrendts Spitzeldatei stehen.“ Das dürfte nicht nur mit  Landesantidiskriminierungsgesetz und Datenschutz, sondern auch mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sein. Luthe weiter: „Ich würde dann schonmal einen Senator, männlich, 49 anonym melden.“

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