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Berlin: „Unter Beamten“: Lehrer bot Polizisten Schmiergeld

Pädagoge wollte sich mit Geld nach einer Trunkenheitsfahrt freikaufen. Er bekam Bewährung

Ganz im Vertrauen sprach der Lehrer mit den beiden Polizisten. „Unter Beamten kann man so etwas doch anders lösen“, wisperte Axel P. bei der Verkehrskontrolle und feilschte wie auf dem Basar – auf dass die Uniformierten ihn mit seinem Alkoholdunst wieder ziehen lassen. Die Sache aber ging nach hinten los und brachte den 52-jährigen Pädagogen wegen Bestechung und Alkohol am Steuer vor das Amtsgericht Tiergarten.

Lehrer P. , der an einer Gesamtschule in Hohenschönhausen unterrichtet, saß am Nachmittag des 16. März letzten Jahres recht gemütlich in einem Vereinshaus. Er wollte seinen 23-jährigen Sohn vom Fußball abholen. Allerdings war es nicht bei einem Gläschen Bier geblieben, als sein 17-jähriger Sohn anrief, weil auch er von Papa kutschiert werden wollte. „Der Kleine nervte, da wollte ich ihn fahren.“ Mit 1,7 Promille Alkohol im Blut setzte sich Axel P. ans Steuer. Erst bog er verkehrswidrig ab und fuhr dann auf der Friedenstraße in Friedrichshain in Schlangenlinien – über die gesamte Breite der Fahrbahn. Gegen die Version der Anklage hatte der Lehrer nichts einzuwenden. „Da kann ich nichts bemänteln.“

Als die Polizei den Betrunkenen schließlich stoppte, war dem Lehrer klar, dass er seinen Führerschein vergessen konnte. Denn nur ein Jahr zuvor war er bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1950 Euro verurteilt worden. Nun bot er den Polizisten Schweigegeld. „Auf die Idee kam ich aber erst nach einem Telefonat mit meinem großen Sohn“, sagte der Lehrer. „Er meinte, dass ich versuchen sollte, die Sache anders zu regeln.“

Der Lehrer stellte also 500 Euro in Aussicht, worauf einer der Ordnungshüter fragte: „Wer sagt uns denn, dass Sie uns nicht verpfeifen?“ Der Pädagoge legte also einen drauf: „Da habe ich 500 für jeden, also 1000 Euro angeboten.“ Allerdings sei ihm nicht bewusst gewesen, was er tat. Erst als einer der Polizisten von Bestechung sprach, „machte es Klick“. Auch sein Verteidiger stellte auf Unwissenheit ab: „Er war sich nicht über die Folgen bewusst.“ Der Richter sah das ganz anders. „Er war möglicherweise aufgrund des Alkohols enthemmt, wusste aber sehr wohl, was er tat.“ Das Urteil fiel deutlich aus: sechs Monate Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße. Außerdem ordnete das Gericht eine Führerschein-Sperre von acht Monaten an. Für eine neue „Pappe“ muss der Lehrer auf die Fahrschulbank.

Kerstin Gehrke

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