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Stopp and go. Die S-Bahn muss immer wieder Zwangsstopps einrichten.

© dpa

Unterbrechung des S-Bahnverkehrs: Der Ausflug aufs Gleis kann teuer werden

Die S-Bahn Berlin muss immer wieder den Zugverkehr unterbrechen, weil Personen auf den Gleisen.sind. Für die Verantwortlichen des Stillstands mitunter eine schmerzhafte Angelegenheit, denn die S-Bahn will ihren Schaden notfalls ersetzt haben.

Verschont bleibt im Grunde genommen niemand. Wenn, wie am Mittwoch, der S-Bahn-Verkehr in Berlin gleich mehrfach wegen Personen auf den Gleisen unterbrochen werden muss, dann sind alle S-Bahn-Mitarbeiter im Einsatz, um wieder einen reibungslosen Ablauf des Zugverkehrs zu ermöglichen. Der konkrete finanzielle Schaden lasse sich dabei nicht beziffern, sagte ein Sprecher der Berliner S-Bahn. Aber wer haftet für den Schaden? „Grundsätzlich haben wir die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die Person oder die Personen vorzugehen, die verantwortlich sind“, sagte der Sprecher.

Bei Kindern werde untersucht, ob die Eltern die Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hätten. Es gebe Fälle, in denen auch Schadensersatz verlangt worden sei. Details nannte er allerdings nicht. Fest steht aber auch, dass die Bahn oft auf Schadensersatz verzichtet. „Unser primäres Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der Bahnverkehr gar nicht oder geringst möglich beeinträchtigt wird.“

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