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 Doppelstockbetten in den Familienquartieren in einem Hangar im ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin.

© : Bernd von Jutrczenka/dpa

Unterbringung von Geflüchteten in Berlin: 2017 sollen keine Flüchtlinge mehr in Hangars schlafen

Sozialsenator Mario Czaja will doch kein großes Ankunftszentrum am Tempelhofer Feld bauen. Es soll nun auf zwei Standorte aufgeteilt werden.

Anders als geplant will Sozialsenator Mario Czaja (CDU) nicht das Flughafen-Gebäude am Tempelhofer Feld zu Berlins neuem großen „Ankunftszentrum“  ausbauen. Stattdessen ist eine „Kombination von Unterbringung und Verwaltung“ für Geflüchtete an zwei Standorten vorgesehen: In Hangar 5 des Airport-Geländes und in der Bundesallee 171. Czaja stellte sogar in Aussicht,  den früheren Flughafen „schrittweise wieder für die vorgesehene Nutzung  zurückzugeben“ -  dann aber ohne Hangars und Vorfeld, wo Container  als Notunterkünfte gerade erst aufgebaut werden sollen.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung seien „mehrere Gutachten“, wonach der Umbau der Tempelhof-Flächen  mit rund zehn Millionen Euro zweieinhalb mal mehr gekostet hätte als angenommen. Wie der Tagesspiegel berichtet hatte,  waren bereits Planungsleistungen von der Tempelhof Projekt  an die Firma Triad im Auftrag der Sozialverwaltung vergeben worden – und dies mit dem „administrativen Notstand“ wegen der Flüchtlingskrise begründet worden.

Administrativer Notstand ist beendet

Sollte der administrative Notstand je verhängt worden sein, kann der Senat diesen nun wieder aufheben. Zurzeit kommen 31 Geflüchtete täglich neu nach Berlin - 554 waren es täglich im November vergangenen Jahres, bevor die „Balkanroute“ geschlossen wurde. In diesem Jahr werden nach Schätzungen des Senats rund 25.000 Geflüchtete kommen, halb so viele wie im Jahr 2015. Und weil der Druck neue Plätze zu schaffen nachlässt, hat Czaja sogar „3.100 freien Plätze“ in Notunterkünften als „Reserve“. Das klingt fast schon nach Entwarnung.

Jedenfalls was die notdürftige Unterbringung der Geflüchteten betrifft in Hangars, Turnhallen, Messehallen, Containern sowie Industrie- oder Bürobauten – ein Konzept für die langfristige Unterbringung am Wohnungsmarkt wurde bisher noch nicht bekannt. Das ist dann allerdings Sache der Bezirke und nicht mehr der Sozialverwaltung. Diese leidet allenfalls unter dem Stau von Geflüchteten in Notunterkünften, denn etliche ziehen nicht aus, auch nicht nachdem sie als Asylsuchende anerkannt sind und sich eigentlich am Wohnungs- und Arbeitsmarkt wie jeder andere Berliner anstellen müssten.

Weniger Flüchtlinge, mehr Unterkunften

Dass dies nicht mehr ein akutes Problem ist, liegt einerseits am abebbenden Strom von neu in die Stadt flüchtenden Menschen und andererseits an der innerhalb eines Jahres verdoppelten Zahl neu geschaffener  Plätze in Not-, Gemeinschafts- und ähnlichen provisorischen Unterkünften: mehr als 44.000 Plätze gibt es inzwischen. Auch die Zahl der Unterkünfte verdoppelte sich von 67 im vergangenen Jahr auf heute 148.

Deshalb sollen bei der schrittweisen Räumung der 54 noch besetzten Turnhallen auch keine Flüchtlinge in die Hangars von Tempelhof zurückkehren - sondern stattdessen gleich in die neu geplanten „Tempohomes“ aus Containern. Weil gleich mehrere davon auf dem Tempelhofer Flugfeld entstehen sollen, bleibt dieser also auch künftig für die Unterbringung von Geflüchteten ein wichtiger Standort. Zumal die Hangars 3 und 4 gerade erst umgebaut werden mit dem Ziel, 912 Plätze dort zu schaffen. Weitere 324 Plätze entstehen als „Kurzzeit-Unterkunft“ im neuen Ankunftszentrum  Hangar 5. Außerdem  sind die Hangars 2,6 und 7 mit rund 1.200 Menschen noch belegt; die Kapazität beträgt dort gut 2.000.

Keine Angst vor Klagen

Trotzdem kündigte Czaja an: „Wenn bis Jahresende die Modularbauten  in Tempelhof stehen, werden keine Menschen mehr in Hangars schlafen“. Ob es allerdings dazu kommt, bleibt ungewiss. Bei der Errichtung der Bauten gibt es Verzögerungen. Die Verantwortung dafür gibt Czaja  allerdings der landeseigenen Firma Berliner Immobilien Management (BIM).

Klagen von Anwohnern gegen Baugenehmigungen an einzelnen Standorten sieht der Sozialsenator gelassen. Zur Abwehr von Obdachlosigkeit könne das Land notfalls auch auf das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) zurückgreifen und auf dieser Grundlage die Geflüchteten trotzdem unterbringen und eine möglicherweise nicht rechtssichere Baugenehmigung nachträglich ausbessern. Im übrigen sei bisher keine ähnliche Klage in anderen Bundesländern erfolgreich gewesen.

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